Delikte & Straftatbestände

Übersicht aller Delikte, bei denen ich Sie als Strafverteidiger in Bonn verteidige.

Diese Übersicht bündelt die Straftatbestände, bei denen Rechtsanwalt Philip Bafteh als Strafverteidiger in Bonn und Köln verteidigt – von Gewalt- und Vermögensdelikten über das Betäubungsmittel- und Verkehrsstrafrecht bis hin zu Sexual- und Wirtschaftsstrafrecht. Jede verlinkte Seite erläutert den Tatbestand, den Strafrahmen und die konkreten Verteidigungsansätze. Vorab das Wichtigste zum Ablauf eines Strafverfahrens und dazu, worauf es als Beschuldigter ankommt.

Das Ermittlungsverfahren – die entscheidende Phase

Jedes Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. In dieser Phase werden die Weichen gestellt: Hier entscheidet sich oft, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt. Viele Beschuldigte erfahren von den Ermittlungen erst durch eine polizeiliche Vorladung, einen Anhörungsbogen oder eine Hausdurchsuchung. Der wichtigste Grundsatz lautet in jedem dieser Fälle: Sie müssen sich nicht zur Sache äußern. Das Schweigerecht ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein zentrales Verteidigungsrecht. Spontane Erklärungen gegenüber der Polizei lassen sich später kaum zurücknehmen.

Akteneinsicht und Aussageverweigerung

Eine tragfähige Verteidigung setzt die Kenntnis der Ermittlungsakte voraus. Erst die Akteneinsicht zeigt, welche Beweise tatsächlich vorliegen, wie belastbar Zeugenaussagen sind und ob Verfahrensfehler unterlaufen sind. Bis dahin ist Schweigen in aller Regel die sicherste Strategie. Auf Grundlage der Akte entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine Einlassung sinnvoll ist – und wenn ja, in welcher Form. Eine vorschnelle Aussage ohne Aktenkenntnis ist einer der häufigsten und folgenschwersten Fehler im Strafverfahren.

Strafbefehl, Einstellung und Hauptverhandlung

Nicht jedes Verfahren endet vor Gericht. Je nach Beweislage kommt eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 II StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO) in Betracht. In vielen Fällen ergeht statt einer Anklage ein Strafbefehl – gegen den binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann. Kommt es zur Hauptverhandlung, findet diese vor dem Amtsgericht Bonn oder dem Landgericht Bonn statt. Bei drohender oder vollzogener Untersuchungshaft zählt jede Stunde.

Verteidigung je nach Deliktsgruppe

Die Verteidigungsstrategie unterscheidet sich erheblich je nach Art des Vorwurfs:

Gewaltdelikte wie Körperverletzung hängen oft an Zeugenaussagen, ärztlichen Attesten und der Frage von Notwehr oder wechselseitiger Auseinandersetzung; ein Täter-Opfer-Ausgleich kann erheblich strafmildernd wirken.

Vermögensdelikte wie Betrug oder Diebstahl erfordern eine genaue Prüfung des subjektiven Tatbestands – etwa der Täuschungs- oder Zueignungsabsicht – sowie der Schadenshöhe.

Betäubungsmittelstrafrecht dreht sich um die Abgrenzung von Besitz, Handel und Einfuhr, um Wirkstoffmengen und um die Einstellung bei geringen Mengen zum Eigenbedarf.

Sexualstrafrecht stellt höchste Anforderungen an die Bewertung von Aussagen; hier ist frühe, diskrete Verteidigung entscheidend.

Verkehrsstrafrecht betrifft neben der Strafe häufig auch die Fahrerlaubnis – ein Aspekt, der von Beginn an mitgedacht werden muss.

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ist komplex und aktenintensiv; hier sind sorgfältige Aktenarbeit und der Dialog mit der Staatsanwaltschaft entscheidend.

Verteidigung in jeder Phase – 24/7 erreichbar

Ob im Ermittlungsverfahren, nach Erhalt einer Anklageschrift oder nach Zustellung eines Strafbefehls: Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt Beschuldigte in allen Phasen des Strafverfahrens und ist rund um die Uhr erreichbar. Eine erste telefonische Einschätzung ist bis zu 10 Minuten kostenfrei – +49 228 504 463 36 oder über das Kontaktformular. Eine Übersicht der wichtigsten Akutsituationen finden Sie unter Soforthilfe.

Über die Strafverteidigung hinaus

Wir vertreten Sie auch in der Strafvollstreckung sowie als Nebenklage- und Opfervertretung.

StrafvollstreckungVorzeitige Entlassung · Vollzug · § 109 StVollzG OpfervertretungNebenklage · Adhäsionsverfahren

Ihr Delikt ist nicht dabei?

Diese Liste ist nicht abschließend. Ich verteidige bei sämtlichen strafrechtlichen Vorwürfen. Rufen Sie mich an und schildern Sie Ihren Fall.

+49 228 504 463 36