Strafverteidiger am Landgericht Bonn

Das Landgericht Bonn verhandelt schwere Strafsachen in erster Instanz und ist zugleich Berufungs- und Beschwerdegericht für die Amtsgerichte seines Bezirks. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt Beschuldigte vor dem Landgericht Bonn.

Zuständigkeit

Das Landgericht Bonn ist erstinstanzlich für schwerere Delikte zuständig und entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte seines Bezirks. Die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft Bonn.

Spruchkörper und Ablauf

Über die Verfahren entscheiden die Großen und Kleinen Strafkammern, bei Tötungsdelikten das Schwurgericht, bei Wirtschaftsstrafsachen die Wirtschaftsstrafkammer und für junge Beschuldigte die Jugendkammer. Die Kleine Strafkammer entscheidet über Berufungen gegen Amtsgerichtsurteile; die Strafvollstreckungskammer über Fragen der Strafvollstreckung.

Anfahrt und Erreichbarkeit

Landgericht Bonn, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn. Planen Sie für die Eingangskontrolle (Sicherheitsschleuse) ausreichend Zeit ein und führen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.

Verhalten am Sitzungstag

Erscheinen Sie pünktlich, halten Sie Ihre Ladung und Ihren Ausweis bereit und passieren Sie die Eingangskontrolle rechtzeitig. Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne anwaltlichen Beistand – auch nicht in Gesprächen auf dem Flur oder gegenüber Mitangeklagten.

Pflichtverteidigung vor dem Landgericht Bonn

Findet die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht statt, liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO) – ohne Verteidiger darf nicht verhandelt werden. Der Beschuldigte kann dem Gericht einen Anwalt seines Vertrauens zur Beiordnung benennen (§ 142 StPO); wer das versäumt, bekommt einen Verteidiger zugewiesen. Die Beiordnung sollte deshalb früh – idealerweise schon im Ermittlungsverfahren – aktiv gestaltet werden. Mehr: Pflichtverteidiger in Bonn.

Untersuchungshaft und Haftprüfung

In landgerichtlichen Verfahren sitzt der Beschuldigte nicht selten in Untersuchungshaft. Gegen den Haftbefehl kommen Haftprüfung (§ 117 StPO) und Haftbeschwerde in Betracht; zu prüfen sind dringender Tatverdacht, Haftgründe wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr und die Verhältnismäßigkeit – oft lässt sich eine Außervollzugsetzung gegen Auflagen erreichen. Dauert die Haft sechs Monate, prüft das Oberlandesgericht von Amts wegen (§§ 121, 122 StPO). Mehr: Untersuchungshaft und Haftbefehl.

Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte Bonn, Siegburg, Königswinter und Euskirchen

Die kleinen Strafkammern des Landgerichts Bonn verhandeln Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte des Bezirks – darunter Bonn, Siegburg, Königswinter und Euskirchen. Die Berufung ist binnen einer Woche einzulegen und eröffnet eine vollständige zweite Tatsacheninstanz: Beweise werden neu erhoben, das Ergebnis der ersten Instanz ist nicht bindend. Einzelheiten zu Frist, Annahmeberufung und Strafmaßbeschränkung: Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts.

Vorbereitung einer Hauptverhandlung vor der Strafkammer

Verfahren vor der Strafkammer erstrecken sich häufig über mehrere Verhandlungstage mit zahlreichen Zeugen und Sachverständigen. Die Vorbereitung beginnt mit der vollständigen Akteneinsicht (§ 147 StPO): Erst auf dieser Grundlage werden Einlassungsstrategie, Beweisanträge und Erklärungen zur Anklage entwickelt. Auch Verständigungsgespräche (§ 257c StPO) über eine mögliche Verfahrensabsprache werden – wenn überhaupt – nur aus einer informierten Position geführt. Ohne Aktenkenntnis sollte vor der Kammer keine Angabe zur Sache erfolgen.

Revision nach einem Urteil des Landgerichts Bonn

Gegen erstinstanzliche Urteile der großen Strafkammern ist keine Berufung möglich – es bleibt allein die Revision zum Bundesgerichtshof, die nur Rechtsfehler prüft. Gegen Berufungsurteile der kleinen Strafkammern führt die Revision zum Oberlandesgericht Köln. In beiden Fällen gelten strenge Fristen: eine Woche zur Einlegung, ein Monat ab Urteilszustellung für die anwaltlich zu fertigende Begründung.

Amtsgericht oder Landgericht – was bedeutet das für Beschuldigte?

Die Anklage zum Landgericht signalisiert eine Straferwartung von mehr als vier Jahren oder besondere Bedeutung des Falls – mit Folgen für den Beschuldigten: Es verhandelt ein größerer Spruchkörper, die Verteidigung ist zwingend (notwendige Verteidigung), das Verfahren dauert regelmäßig länger, und gegen das Urteil gibt es keine zweite Tatsacheninstanz mehr, sondern nur die Revision. Wer dagegen vor dem Amtsgericht Bonn angeklagt ist, behält mit der Berufung eine vollständige zweite Chance. Diese Weichenstellung macht die frühe Verteidigung im Ermittlungsverfahren so bedeutsam – mitunter lässt sich bereits die Anklageebene beeinflussen.

Parken und Anfahrt

Planen Sie für Anfahrt und Parkplatzsuche ausreichend Zeit ein; im Umfeld der Gerichte stehen in der Regel öffentliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Kommen Sie rechtzeitig vor Terminbeginn, um die Eingangskontrolle zu passieren.

Häufige Fragen

Welcher Spruchkörper entscheidet über meinen Fall? Vor dem Landgericht entscheiden die Strafkammern – bei besonders schweren Taten das Schwurgericht. Berufungen gegen Amtsgerichtsurteile verhandelt die Kleine Strafkammer.

Kann ich gegen ein Urteil vorgehen? Gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts ist die Revision zum Bundesgerichtshof bzw. zum Oberlandesgericht Köln möglich; die Frist zur Einlegung beträgt eine Woche.

Sie haben eine Ladung zum Landgericht Bonn erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Ihren Fall und das weitere Vorgehen.

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Brauche ich vor dem Landgericht zwingend einen Verteidiger? Ja – im ersten Rechtszug vor dem Landgericht liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor; Sie können einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen.

Kann ich gegen ein Urteil des Landgerichts Berufung einlegen? Gegen erstinstanzliche Urteile der Strafkammer nicht – möglich ist nur die Revision; gegen Berufungsurteile führt die Revision zum OLG Köln.

Wie läuft eine Haftprüfung ab? Auf Antrag prüft das Gericht Haftbefehl und Haftgründe, auf Wunsch in mündlicher Verhandlung; häufig geht es um eine Außervollzugsetzung gegen Auflagen.