Hausdurchsuchung in Bonn – Ihre Rechte und das richtige Verhalten

Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Grundrechte. Wer betroffen ist, sollte Ruhe bewahren, keine Angaben zur Sache machen und seine Rechte kennen. Die folgenden Hinweise erläutern Voraussetzungen, Ablauf und Verteidigungsmöglichkeiten.

Voraussetzungen einer Durchsuchung

Eine Durchsuchung beim Beschuldigten setzt einen Anfangsverdacht und in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss voraus (§§ 102, 105 StPO). Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei ausnahmsweise ohne Beschluss handeln – diese Ausnahme wird in der Praxis häufig zu Unrecht angenommen und ist ein wichtiger Prüfpunkt der Verteidigung.

Der Durchsuchungsbeschluss

Der Beschluss muss den Tatvorwurf und den Zweck der Durchsuchung hinreichend konkret bezeichnen. Lassen Sie sich den Beschluss zeigen und notieren Sie Datum, Aktenzeichen und die Namen der handelnden Beamten.

Ablauf und Ihre Rechte

Sie haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein, einen Zeugen hinzuzuziehen und ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände zu verlangen. Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und sollten der Durchsuchung nicht ausdrücklich zustimmen, da eine freiwillige Zustimmung spätere Rügemöglichkeiten einschränken kann.

Sicherstellung und Beschlagnahme

Gegenstände und Daten können sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Gerade bei elektronischen Geräten ist der Umfang des Zugriffs häufig angreifbar. Über die Herausgabe und die Verwertbarkeit lässt sich im weiteren Verfahren streiten.

Rechtsschutz und Verwertungsverbote

Die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung lässt sich gerichtlich überprüfen. War die Maßnahme rechtswidrig – etwa weil zu Unrecht Gefahr im Verzug angenommen wurde – können die gewonnenen Beweise einem Verwertungsverbot unterliegen.

Was wir für Sie tun

Wir prüfen Beschluss und Ablauf auf Fehler, beantragen Akteneinsicht und setzen uns für die Herausgabe sichergestellter Gegenstände sowie gegen die Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise ein. Wir sind rund um die Uhr erreichbar: +49 228 504 463 36. Mehr in unserer Soforthilfe zur Durchsuchung.

Wann wird vor welchem Spruchkörper angeklagt?

Welches Gericht und welcher Spruchkörper über eine Anklage entscheidet, richtet sich nach der Schwere des Vorwurfs und der zu erwartenden Strafe (§§ 24 ff., 74 ff. GVG):

  1. Strafrichter (Amtsgericht): Einzelrichter für Vergehen mit einer Straferwartung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sowie für Privatklagesachen.
  2. Jugendrichter (Amtsgericht): zuständig für Jugendstrafsachen geringerer Bedeutung; entscheidet nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).
  3. Schöffengericht (Amtsgericht): ein Berufsrichter und zwei Schöffen; zuständig für Vergehen und Verbrechen mit einer Straferwartung von bis zu vier Jahren.
  4. Große Strafkammer (Landgericht): mehrere Berufsrichter und Schöffen; erstinstanzlich zuständig für schwere Straftaten mit einer Straferwartung über vier Jahren.
  5. Schwurgericht (Landgericht): besonders besetzte große Strafkammer für Tötungs- und andere Kapitaldelikte, etwa Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.
  6. Kleine Strafkammer (Landgericht, Berufung): entscheidet über Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts.

Welcher Spruchkörper zuständig ist, hat erhebliche Auswirkungen auf Ablauf und Verteidigungsstrategie. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt vor allen genannten Spruchkörpern.

Warum BAFTEH Strafverteidigung?

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