Pflichtverteidiger in Bonn – Beiordnung nach § 140 StPO
In bestimmten Fällen hat jede beschuldigte Person Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Rechtsanwalt Philip Bafteh übernimmt Pflichtverteidigungen vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Bonn und steht Ihnen in jedem Verfahrensstadium zur Seite.
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger ist ein vom Gericht bestellter Verteidiger in Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung. Er hat dieselben Rechte und Pflichten wie ein Wahlverteidiger; der Unterschied liegt allein in der Art der Beauftragung und der Kostentragung.
Wann wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet?
Eine notwendige Verteidigung (§ 140 StPO) liegt unter anderem vor, wenn die Hauptverhandlung erstinstanzlich vor dem Landgericht stattfindet, dem Beschuldigten ein Verbrechen vorgeworfen wird, Untersuchungshaft vollzogen wird, ein Berufs- oder Tätigkeitsverbot droht oder die Sach- und Rechtslage schwierig ist und sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.
Sie dürfen Ihren Verteidiger selbst wählen
Wichtig: Sie müssen nicht den vom Gericht vorgeschlagenen Anwalt akzeptieren. Sie haben das Recht, einen Verteidiger Ihres Vertrauens zu benennen, der dann beigeordnet wird. Benennen Sie uns frühzeitig, damit wir die Beiordnung beantragen können – idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren.
Zeitpunkt der Beiordnung
Seit der Reform des Rechts der notwendigen Verteidigung kann die Beiordnung schon in einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens erfolgen – insbesondere vor der ersten Vernehmung oder unmittelbar nach einer Festnahme. Je früher ein Verteidiger eingebunden ist, desto besser lassen sich die Weichen stellen.
Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger?
Liegt kein Fall der notwendigen Verteidigung vor, können Sie uns jederzeit als Wahlverteidiger beauftragen. Häufig ist es sinnvoll, frühzeitig einen Wahlverteidiger einzuschalten und die Beiordnung später zu beantragen.
Kosten der Pflichtverteidigung
Die Kosten trägt zunächst die Staatskasse. Wird der Beschuldigte verurteilt, können sie ganz oder teilweise auf ihn umgelegt werden. Bei einem Freispruch oder einer Einstellung verbleiben sie in der Regel bei der Staatskasse. Wir klären Sie über die Kostenfolgen transparent auf.
Was wir für Sie tun
Wir beantragen die Beiordnung, nehmen Akteneinsicht und übernehmen Ihre Verteidigung mit demselben Engagement wie in jedem Wahlmandat. Eine erste telefonische Einschätzung ist bis zu 10 Minuten kostenfrei: +49 228 504 463 36. Mehr in unserer Soforthilfe zur Pflichtverteidigung.
Wann wird vor welchem Spruchkörper angeklagt?
Welches Gericht und welcher Spruchkörper über eine Anklage entscheidet, richtet sich nach der Schwere des Vorwurfs und der zu erwartenden Strafe (§§ 24 ff., 74 ff. GVG):
- Strafrichter (Amtsgericht): Einzelrichter für Vergehen mit einer Straferwartung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sowie für Privatklagesachen.
- Jugendrichter (Amtsgericht): zuständig für Jugendstrafsachen geringerer Bedeutung; entscheidet nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).
- Schöffengericht (Amtsgericht): ein Berufsrichter und zwei Schöffen; zuständig für Vergehen und Verbrechen mit einer Straferwartung von bis zu vier Jahren.
- Große Strafkammer (Landgericht): mehrere Berufsrichter und Schöffen; erstinstanzlich zuständig für schwere Straftaten mit einer Straferwartung über vier Jahren.
- Schwurgericht (Landgericht): besonders besetzte große Strafkammer für Tötungs- und andere Kapitaldelikte, etwa Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.
- Kleine Strafkammer (Landgericht, Berufung): entscheidet über Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts.
Welcher Spruchkörper zuständig ist, hat erhebliche Auswirkungen auf Ablauf und Verteidigungsstrategie. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt vor allen genannten Spruchkörpern.
Warum BAFTEH Strafverteidigung?
- Direkter Kontakt zum Verteidiger – ohne Umwege
- Rund um die Uhr erreichbar – auch nachts und am Wochenende
- Schnelle Akteneinsicht und klare Verteidigungsstrategie
- Schwerpunkt ausschließlich im Strafrecht
- Verteidigung in Bonn, Köln und der gesamten Region