Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO trifft Betroffene oft unmittelbar nach einem Vorfall im Straßenverkehr. Das Gericht kann die Fahrerlaubnis bereits im Ermittlungsverfahren vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass sie später endgültig entzogen wird (§ 69 StGB). Der Führerschein wird dabei beschlagnahmt.
Wann wird die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen?
Typische Anlässe sind die Trunkenheitsfahrt, das Fahren unter Drogeneinfluss, die Unfallflucht mit bedeutendem Schaden oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Die vorläufige Entziehung bedeutet, dass Sie schon vor einer Verurteilung nicht mehr fahren dürfen.
Was können Sie dagegen tun?
Gegen die vorläufige Entziehung ist die Beschwerde nach § 304 StPO statthaft. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen, ob die dringenden Gründe tatsächlich vorliegen, und legen gegebenenfalls Beschwerde ein. Ansatzpunkte sind etwa Zweifel an der Verwertbarkeit von Messungen oder Blutproben, Fehler im Verfahren oder eine fehlende Gefährdungsprognose.
Schnelles Handeln zählt
Gerade wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte nicht abwarten. Je früher die Verteidigung beginnt, desto eher lässt sich über eine Beschwerde oder im weiteren Verfahren eine Lösung erreichen. Mehr dazu auf unseren Seiten zur Trunkenheit im Verkehr und zum Strafverteidiger in Bonn.
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Einordnung
Vorläufige Entziehung im Ermittlungsverfahren (§ 111a StPO)
Bereits im Ermittlungsverfahren kann der Führerschein beschlagnahmt und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, wenn dringende Gründe für eine spätere endgültige Entziehung vorliegen.
Endgültige Entziehung (§§ 69, 69a StGB)
Im Urteil wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn sich der Betroffene als ungeeignet erweist. Das Gericht setzt eine Sperrfrist fest. Regelfälle sind etwa Trunkenheitsfahrten oder eine Unfallflucht mit bedeutendem Fremdschaden.
Verteidigung, Sperrfrist und MPU
Wir prüfen die Voraussetzungen, beantragen die Aufhebung oder Verkürzung der Sperre und unterstützen bei der Vorbereitung einer etwaigen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Hinweis: Diese Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Häufig gestellte Fragen
Was tun bei Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Bei Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist schnelles Handeln entscheidend. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Rechtsanwalt Philip Bafteh ist unter 0228 504 463 36 rund um die Uhr erreichbar.
Welche Rechte habe ich bei Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Sie haben das Recht zu schweigen und das Recht auf anwaltlichen Beistand. Nutzen Sie diese Rechte konsequent. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und die beste Verteidigungsstrategie für Ihre Situation entwickeln.
Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Im Strafverfahren hängt die Verteidigungsstrategie wesentlich vom Akteninhalt, dem konkreten Tatvorwurf und der Beweislage ab.
Sofort handeln
In einer akuten Situation zählt jede Minute. Rufen Sie uns an - wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.
+49 228 504 463 36