Anklage erhalten

Anklage erhalten – Der Weg zur Hauptverhandlung

Wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen Anklage erhebt, wird das Verfahren in eine neue Phase überführt. Die Anklageschrift enthält den konkreten Tatvorwurf, die anwendbaren Strafvorschriften und die wesentlichen Beweismittel. Sie markiert den Übergang vom Ermittlungsverfahren zum Zwischenverfahren.

Das Zwischenverfahren

Nach Zustellung der Anklageschrift haben Sie als Angeschuldigter die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens zu erheben. Das Gericht prüft sodann, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Nur wenn das Gericht die Anklage für begründet hält, wird das Hauptverfahren eröffnet.

Bereits in diesem Stadium können durch gezielte Verteidigung Verfahren eingestellt oder die Anklage eingeschränkt werden. Anträge auf Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO (Einstellung gegen Auflage) sind in geeigneten Fällen erfolgversprechend.

Vorbereitung auf die Hauptverhandlung

Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung. Dazu gehören die vollständige Auswertung der Ermittlungsakte, die Prüfung aller Beweismittel, die Identifikation von Verfahrensfehlern und die Entwicklung einer kohärenten Verteidigungsstrategie.

Wie wir helfen

Wir prüfen die Anklageschrift und die Ermittlungsakte bis ins Detail, identifizieren Schwachstellen in der Beweisführung und erarbeiten eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Unser Ziel ist stets das bestmögliche Ergebnis – sei es ein Freispruch, eine Einstellung oder eine milde Bestrafung.

Anklage erhalten: Was jetzt zählt

Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss

Nach Eingang der Anklageschrift folgt das Zwischenverfahren. Das Gericht prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, und entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO) oder die Ablehnung der Eröffnung.

Stellungnahme und Beweisanträge

Vor der Entscheidung können Sie innerhalb der gesetzten Frist Einwendungen erheben und Beweisanträge stellen (§ 201 StPO). In geeigneten Fällen lässt sich bereits hier eine Einstellung des Verfahrens anregen.

Vorbereitung der Hauptverhandlung

Wir nehmen Akteneinsicht, entwickeln die Verteidigungsstrategie und bereiten Zeugen sowie Beweisanträge vor – damit Sie der Hauptverhandlung nicht unvorbereitet gegenüberstehen.

Hinweis: Diese Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen

Was tun bei Anklage erhalten?

Bei Anklage erhalten ist schnelles Handeln entscheidend. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Rechtsanwalt Philip Bafteh ist unter 0228 504 463 36 rund um die Uhr erreichbar.

Welche Rechte habe ich bei Anklage erhalten?

Sie haben das Recht zu schweigen und das Recht auf anwaltlichen Beistand. Nutzen Sie diese Rechte konsequent. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und die beste Verteidigungsstrategie für Ihre Situation entwickeln.

Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Im Strafverfahren hängt die Verteidigungsstrategie wesentlich vom Akteninhalt, dem konkreten Tatvorwurf und der Beweislage ab.

Sofort handeln

In einer akuten Situation zählt jede Minute. Rufen Sie uns an - wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.

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