Strafverteidiger am Amtsgericht Bonn

Das Amtsgericht Bonn ist das zentrale Strafgericht für die Bundesstadt Bonn und das nähere Umland. Wer eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage zum Amtsgericht Bonn erhält, sollte frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt Beschuldigte vor dem Amtsgericht Bonn.

Zuständigkeit

Für Strafsachen ist das Amtsgericht Bonn unter anderem für die Stadt Bonn sowie für Bornheim, Alfter und Wachtberg zuständig. Die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft Bonn.

Spruchkörper und Ablauf

Je nach Schwere des Vorwurfs entscheidet der Strafrichter (Einzelrichter, in der Regel bei einer Straferwartung bis zu zwei Jahren) oder das Schöffengericht mit zwei ehrenamtlichen Richtern. Für Jugendliche und Heranwachsende sind der Jugendrichter und das Jugendschöffengericht zuständig.

Anfahrt und Erreichbarkeit

Amtsgericht Bonn, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn. Planen Sie für die Eingangskontrolle (Sicherheitsschleuse) ausreichend Zeit ein und führen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.

Verhalten am Sitzungstag

Erscheinen Sie pünktlich, halten Sie Ihre Ladung und Ihren Ausweis bereit und passieren Sie die Eingangskontrolle rechtzeitig. Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne anwaltlichen Beistand – auch nicht in Gesprächen auf dem Flur oder gegenüber Mitangeklagten.

Häufige Fragen

Welcher Spruchkörper entscheidet über meinen Fall? Am Amtsgericht entscheiden je nach Straferwartung der Strafrichter oder das Schöffengericht. Schwerere Verfahren werden erstinstanzlich vor dem Landgericht Bonn verhandelt.

Kann ich gegen ein Urteil vorgehen? Gegen ein Urteil des Amtsgerichts ist die Berufung zum Landgericht Bonn oder die Revision möglich. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung.

Sie haben eine Ladung zum Amtsgericht Bonn erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Ihren Fall und das weitere Vorgehen.

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Akteneinsicht

Eine fundierte Verteidigung beginnt mit der Akteneinsicht. Über Ihren Verteidiger wird Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt (§ 147 StPO); erst wenn der Akteninhalt bekannt ist, lässt sich sinnvoll über eine Einlassung entscheiden. Wir nehmen die Akteneinsicht für Sie vor und werten sie aus.

Pflichtverteidigung

Liegen die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 StPO) – etwa bei einem Verbrechen, in Haftsachen oder bei schwieriger Sach- und Rechtslage –, beantragen wir Ihre Beiordnung als Pflichtverteidiger; Sie haben dabei ein Vorschlagsrecht (§ 142 StPO). Mehr dazu auf unserer Seite zur Pflichtverteidigung in Bonn.

Rechtsmittel: Berufung, Revision und Beschwerde

Gegen Urteile sind – je nach Instanz – Berufung oder Revision möglich; die Frist zur Einlegung beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung. Gegen Beschlüsse wie einen Haftbefehl ist die Beschwerde statthaft (§ 304 StPO). Wir prüfen die Erfolgsaussichten und wahren die Fristen.

Parken und Anfahrt

Planen Sie für Anfahrt und Parkplatzsuche ausreichend Zeit ein; im Umfeld der Gerichte stehen in der Regel öffentliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Kommen Sie rechtzeitig vor Terminbeginn, um die Eingangskontrolle zu passieren.

Strafbefehl und Einspruch beim Amtsgericht Bonn

Viele Verfahren am Amtsgericht Bonn enden, ohne dass es zu einer streitigen Verhandlung kommt: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlässt das Gericht einen Strafbefehl, der meist eine Geldstrafe festsetzt. Gegen den Strafbefehl können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – beschränkt auf einzelne Punkte wie die Höhe der Tagessätze und bis zum Beginn der Hauptverhandlung rücknehmbar. Wird die Frist versäumt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, sollte vor Fristablauf anwaltlich geprüft werden.

Ablauf eines Einspruchs- und Hauptverhandlungstermins

Nach Einspruch oder Anklage lädt das Amtsgericht zur Hauptverhandlung, die einem festen Ablauf folgt: Aufruf der Sache, Verlesung von Anklage bzw. Strafbefehl, Belehrung über das Schweigerecht, Angaben zur Person und – nur wenn gewünscht – zur Sache, Beweisaufnahme mit Zeugen und Urkunden, Schlussvorträge, das letzte Wort des Angeklagten und die Urteilsverkündung. Häufig lässt sich schon vor oder zu Beginn des Termins eine Verständigung über eine Einstellung (§§ 153, 153a StPO) oder eine milde Rechtsfolge erreichen – regelmäßig der wichtigste Hebel der Verteidigung am Sitzungstag.

Strafrichter, Schöffengericht oder Jugendrichter?

Welcher Spruchkörper verhandelt, richtet sich nach Straferwartung und Person. Der Strafrichter als Einzelrichter entscheidet über Vergehen mit einer Erwartung bis zu zwei Jahren. Das Schöffengericht – ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Schöffen – ist bis zu vier Jahren zuständig; die Schöffen entscheiden über Schuld und Strafe gleichberechtigt mit. In Jugendstrafsachen verhandelt der Jugendrichter bzw. das Jugendschöffengericht – dazu sogleich mehr. Der zuständige Spruchkörper beeinflusst Strategie und Verteidigungsaufwand erheblich.

Jugendstrafsachen vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Bonn

Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und regelmäßig auch für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gilt am Amtsgericht Bonn das Jugendgerichtsgesetz. Verhandelt wird vor dem Jugendrichter oder dem Jugendschöffengericht, und die Verhandlung ist nicht öffentlich – das schützt die jungen Beschuldigten. Im Vordergrund steht nicht die Vergeltung, sondern der Erziehungsgedanke: Das Gericht wählt zwischen Erziehungsmaßregeln (etwa Weisungen oder sozialen Trainingskursen), Zuchtmitteln (Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest) und – als letztem Mittel – der Jugendstrafe. Die Jugendgerichtshilfe wirkt am Verfahren mit und nimmt zur Persönlichkeit und zum sozialen Umfeld Stellung. Eine frühzeitige Verteidigung kann darauf hinwirken, dass es bei einer Diversion (§§ 45, 47 JGG) bleibt und das Verfahren ohne Hauptverhandlung eingestellt wird. Einzelheiten auf unserer Seite zum Jugendstrafrecht in Bonn.

Berufung zum Landgericht Bonn

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bonn ist binnen einer Woche die Berufung zum Landgericht Bonn statthaft. Die Berufungskammer verhandelt den Fall vollständig neu – mit erneuter Beweisaufnahme. Legen nur Sie als Angeklagter Berufung ein, gilt das Verschlechterungsverbot. Wann sich die Berufung lohnt und wie sie abläuft, erläutern wir gesondert; geht es allein um Rechtsfehler, kommt stattdessen die (Sprung-)Revision in Betracht.

Typische Fehler am Sitzungstag – und wie Sie sie vermeiden

Aus der Praxis wiederholen sich vermeidbare Fehler: zu spätes Erscheinen und Stress an der Eingangskontrolle; eine spontane Einlassung „zur Sache“ ohne Aktenkenntnis; das Mitbringen oder Ansprechen von Zeugen; emotionales oder respektloses Auftreten gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft; und das Versäumen der kurzen Rechtsmittelfrist nach der Urteilsverkündung. Wer als Beschuldigter geladen ist, sollte vorab anwaltlichen Rat einholen, die Verteidigungslinie festlegen und im Zweifel vom Schweigerecht Gebrauch machen. Eine gute Vorbereitung entscheidet am Amtsgericht Bonn oft mehr als der Sitzungstag selbst.

Rechtsmittel: Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bonn.