Auch wenn unser Kanzleisitz in Bonn liegt, verteidigen wir regelmäßig in Strafverfahren vor den Kölner Gerichten. Köln und Bonn bilden einen zusammenhängenden Justiz- und Lebensraum mit kurzen Wegen. Als Strafverteidiger übernehmen wir Mandate vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Köln ebenso wie in Bonn – von der ersten Vernehmung im Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Eine ehrliche Vorbemerkung: Wir unterhalten in Köln keinen eigenen Kanzleistandort. Die Verteidigung erfolgt von Bonn aus. Angesichts der räumlichen Nähe ist das in der Praxis kein Nachteil – Akteneinsicht, Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft und die Wahrnehmung von Terminen organisieren wir auch für Kölner Verfahren zuverlässig.

Strafverteidiger Köln: Verteidigung ab dem Ermittlungsverfahren

Wie in jedem Strafverfahren gilt auch bei Kölner Verfahren: Eine wirksame Verteidigung beginnt nicht erst vor Gericht, sondern bereits im Ermittlungsverfahren. Beschuldigte sind nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Eine Einlassung sollte erst nach Akteneinsicht und in Abstimmung mit dem Verteidiger erfolgen. Den grundsätzlichen Ablauf – Verteidigungsanzeige, Akteneinsicht, Strategie und das Ziel einer möglichst frühen Einstellung – beschreiben wir ausführlich auf unserer Seite zum Strafverteidiger in Bonn; er gilt für Verfahren in Köln gleichermaßen.

Amtsgericht Köln, Landgericht Köln und Staatsanwaltschaft Köln

Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Köln, eine der größten Staatsanwaltschaften Nordrhein-Westfalens. Anklagen werden je nach Schwere des Vorwurfs beim Amtsgericht Köln oder beim Landgericht Köln erhoben. Am Amtsgericht Köln entscheiden der Strafrichter über kleinere Vorwürfe und das Schöffengericht über mittlere Kriminalität; das Amtsgericht Köln zählt zu den größten Amtsgerichten Deutschlands. Schwerere Verfahren – etwa bei Verbrechensvorwürfen – verhandelt das Landgericht Köln vor der großen Strafkammer, bei Tötungsdelikten vor dem Schwurgericht. Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile werden vor der kleinen Strafkammer des Landgerichts verhandelt.

Für die Verteidigung ist die Zuständigkeit deshalb von Bedeutung, weil sich danach der Verfahrensgang, die Besetzung des Gerichts und die Anforderungen an die Verteidigung richten. Welcher Spruchkörper konkret zuständig ist, hängt vom Tatvorwurf und der Straferwartung ab.

Typische Verfahrenssituationen in Köln

Die Ausgangslagen ähneln denen in Bonn. Erhalten Sie eine Vorladung als Beschuldigter, gilt auch in Köln: keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht. Nach einer Hausdurchsuchung sollten Sie keine Angaben zur Sache machen und umgehend einen Verteidiger einschalten. Ein Strafbefehl des Amtsgerichts wird ohne fristgerechten Einspruch innerhalb von zwei Wochen rechtskräftig. Bei drohender oder vollzogener Untersuchungshaft ist schnelles Handeln entscheidend. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, prüfen wir die Beiordnung als Pflichtverteidiger.

Zu den häufigen Tatvorwürfen, die vor den Kölner Gerichten verhandelt werden, zählen Betrug, Körperverletzung, Diebstahl, Betäubungsmitteldelikte und Verkehrsstrafsachen. Eine vollständige Übersicht der von uns bearbeiteten Delikte finden Sie unter Delikte & Straftaten.

Von Bonn aus auch in Köln – so läuft die Mandatsbetreuung

Die Verteidigung eines Kölner Verfahrens unterscheidet sich organisatorisch kaum von einem Bonner Mandat. Nach Mandatierung zeigen wir die Verteidigung bei der Staatsanwaltschaft Köln an und beantragen Akteneinsicht. Die Kommunikation mit Mandantinnen und Mandanten erfolgt persönlich in Bonn, telefonisch oder über das Mandantenportal. Gerichtstermine in Köln nehmen wir wahr; die kurze Entfernung erlaubt auch kurzfristige Termine, etwa bei Haftsachen. Entscheidend für den Erfolg einer Verteidigung ist nicht die Postleitzahl der Kanzlei, sondern die sorgfältige Auswertung der Akte und eine durchdachte Strategie.

Häufige Fragen zur Strafverteidigung in Köln

Übernehmen Sie auch Verfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht Köln?

Ja. Wir verteidigen von Bonn aus regelmäßig in Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Köln sowie gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln. Die räumliche Nähe zwischen Bonn und Köln ermöglicht eine zuverlässige Wahrnehmung von Terminen und eine zügige Bearbeitung – von der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Ist ein Verteidiger aus Bonn bei einem Kölner Verfahren ein Nachteil?

Nein. Die Verteidigung im Strafverfahren ist nicht örtlich gebunden. Maßgeblich sind die Auswertung der Ermittlungsakte und die Verteidigungsstrategie, nicht der Sitz der Kanzlei. Die Wege zwischen Bonn und Köln sind kurz, sodass auch kurzfristige Termine, etwa Haftprüfungstermine, problemlos wahrgenommen werden können.

Ich habe eine Vorladung der Polizei Köln erhalten – muss ich erscheinen?

Einer rein polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen, und Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Sinnvoll ist, den Termin zunächst nicht wahrzunehmen und anwaltlichen Rat einzuholen, damit vor jeder Äußerung Akteneinsicht beantragt werden kann. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Seite zur Vorladung als Beschuldigter.

Was kostet die Verteidigung in einem Kölner Strafverfahren?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Schwere des Verfahrens. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); häufig wird zusätzlich eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, hängt von Tarif und Vorwurf ab. Die zu erwartenden Kosten besprechen wir zu Beginn des Mandats offen mit Ihnen.

Verfasst von Rechtsanwalt Philip Bafteh. Rechtsanwalt Philip Bafteh ist als Rechtsanwalt im Strafrecht in Bonn tätig und verteidigt in Ermittlungs- und Strafverfahren in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis. Mehr zur Person: Rechtsanwalt Philip Bafteh. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.

Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Im Strafverfahren hängt die Verteidigungsstrategie wesentlich vom Akteninhalt, dem konkreten Tatvorwurf und der Beweislage ab.

Wann wird vor welchem Spruchkörper angeklagt?

Welches Gericht und welcher Spruchkörper über eine Anklage entscheidet, richtet sich nach der Schwere des Vorwurfs und der zu erwartenden Strafe (§§ 24 ff., 74 ff. GVG):

  1. Strafrichter (Amtsgericht): Einzelrichter für Vergehen mit einer Straferwartung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sowie für Privatklagesachen.
  2. Jugendrichter (Amtsgericht): zuständig für Jugendstrafsachen geringerer Bedeutung; entscheidet nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).
  3. Schöffengericht (Amtsgericht): ein Berufsrichter und zwei Schöffen; zuständig für Vergehen und Verbrechen mit einer Straferwartung von bis zu vier Jahren.
  4. Große Strafkammer (Landgericht): mehrere Berufsrichter und Schöffen; erstinstanzlich zuständig für schwere Straftaten mit einer Straferwartung über vier Jahren.
  5. Schwurgericht (Landgericht): besonders besetzte große Strafkammer für Tötungs- und andere Kapitaldelikte, etwa Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.
  6. Kleine Strafkammer (Landgericht, Berufung): entscheidet über Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts.

Welcher Spruchkörper zuständig ist, hat erhebliche Auswirkungen auf Ablauf und Verteidigungsstrategie. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt vor allen genannten Spruchkörpern.

Warum BAFTEH Strafverteidigung?

  • Direkter Kontakt zum Verteidiger – ohne Umwege
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  • Verteidigung in Bonn, Köln und der gesamten Region