Welches Gericht über eine Anklage verhandelt, ist keine Formalie: Es bestimmt die Besetzung der Richterbank, die möglichen Rechtsmittel und nicht selten die Verfahrenskultur. Diese Übersicht erklärt die Zuständigkeiten der Strafgerichte in Bonn, im Rhein-Sieg-Kreis und in Köln – und führt zu unseren Detailseiten mit Praxishinweisen zu jedem Gericht.
Welches Gericht ist zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich im Kern nach der Straferwartung: Der Strafrichter am Amtsgericht verhandelt Vergehen mit einer Erwartung bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, das Schöffengericht (ein Berufsrichter, zwei Schöffen) Fälle bis zu vier Jahren. Erwartet die Staatsanwaltschaft mehr als vier Jahre, klagt sie zur großen Strafkammer des Landgerichts an; für Tötungsdelikte ist das Schwurgericht zuständig, für bestimmte Wirtschaftsdelikte die Wirtschaftsstrafkammer. Örtlich zuständig ist regelmäßig das Gericht des Tatorts oder des Wohnsitzes – für Bonn und weite Teile des Rhein-Sieg-Kreises also die Gerichte an der Wilhelmstraße in Bonn oder die Amtsgerichte in Siegburg, Königswinter und Euskirchen.
Amtsgericht oder Landgericht – aus Sicht des Beschuldigten
Vor dem Amtsgericht sind die Verfahren schneller und die Verständigungsspielräume oft größer; gegen das Urteil stehen mit Berufung und Revision zwei Rechtsmittel offen. Vor dem Landgericht gibt es keine Berufung mehr – gegen erstinstanzliche LG-Urteile bleibt nur die Revision zum Bundesgerichtshof. Zugleich signalisiert eine Anklage zum Landgericht eine erhebliche Straferwartung; hier liegt fast immer ein Fall notwendiger Verteidigung (§ 140 StPO) vor. Für die Verteidigungsstrategie heißt das: Schon im Ermittlungsverfahren lohnt der Blick darauf, vor welchem Spruchkörper das Verfahren landen würde – und ob sich das beeinflussen lässt.
Die Strafgerichte der Region im Überblick
Landgericht BonnGroße Strafkammern, Schwurgericht, Berufungskammern
Amtsgericht SiegburgRhein-Sieg-Kreis rechtsrheinisch
Amtsgericht KönigswinterSiebengebirge & Umgebung
Amtsgericht EuskirchenKreis Euskirchen
Amtsgericht KölnEines der größten Amtsgerichte Europas
Landgericht KölnGroße Strafkammern & Wirtschaftsstrafkammern
Der Instanzenzug im Strafverfahren
Weg 1 – Start beim Amtsgericht:
Amtsgericht (Strafrichter/Schöffengericht) → Berufung: Landgericht (kleine Strafkammer) → Revision: OLG Köln
oder direkt: Amtsgericht → Sprungrevision: OLG Köln
Weg 2 – Start beim Landgericht:
Landgericht (große Strafkammer/Schwurgericht) → Revision: Bundesgerichtshof
Welcher Weg der richtige ist, entscheidet sich am konkreten Urteil – die Fristen sind kurz (eine Woche). Details: Berufung · Revision · Grundlagen: Das Strafurteil
Verteidigung an allen Gerichten der Region
Wir verteidigen regelmäßig an allen genannten Gerichten – vom Strafbefehlseinspruch beim Amtsgericht Königswinter bis zum Schwurgerichtsverfahren am Landgericht Bonn. Die Ortskenntnis zahlt sich aus: Ladungszeiten, Verständigungspraxis und Abläufe unterscheiden sich von Haus zu Haus. Für Mandanten aus dem Umland finden Sie Ihre Region auf unserer Seite Strafverteidiger Bonn & Rhein-Sieg.
Ladung oder Anklage erhalten?
Wir prüfen Zuständigkeit, Besetzung und Verteidigungsansatz: 0228 504 463 36 – 24/7 erreichbar, oder über das Kontaktformular.