Strafverteidiger am Landgericht Köln

Das Landgericht Köln verhandelt schwere Strafsachen in erster Instanz und ist Berufungsgericht für die Amtsgerichte seines Bezirks. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt Beschuldigte vor dem Landgericht Köln.

Zuständigkeit

Das Landgericht Köln ist erstinstanzlich für schwerere Delikte zuständig und entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte seines Bezirks. Die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft Köln.

Spruchkörper und Ablauf

Über die Verfahren entscheiden die Großen und Kleinen Strafkammern, bei Tötungsdelikten das Schwurgericht, bei Wirtschaftsstrafsachen die Wirtschaftsstrafkammern und für junge Beschuldigte die Jugendkammer. Die Strafvollstreckungskammer entscheidet über Fragen der Strafvollstreckung.

Anfahrt und Erreichbarkeit

Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln. Planen Sie für die Eingangskontrolle (Sicherheitsschleuse) ausreichend Zeit ein und führen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.

Verhalten am Sitzungstag

Erscheinen Sie pünktlich, halten Sie Ihre Ladung und Ihren Ausweis bereit und passieren Sie die Eingangskontrolle rechtzeitig. Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne anwaltlichen Beistand – auch nicht in Gesprächen auf dem Flur oder gegenüber Mitangeklagten.

Häufige Fragen

Welcher Spruchkörper entscheidet über meinen Fall? Vor dem Landgericht Köln entscheiden die Strafkammern – bei besonders schweren Taten das Schwurgericht. Berufungen gegen Amtsgerichtsurteile verhandelt die Kleine Strafkammer.

Kann ich gegen ein Urteil vorgehen? Gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln ist die Revision zum Bundesgerichtshof bzw. zum Oberlandesgericht Köln möglich; die Frist zur Einlegung beträgt eine Woche.

Sie haben eine Ladung zum Landgericht Köln erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Ihren Fall und das weitere Vorgehen.

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Akteneinsicht

Eine fundierte Verteidigung beginnt mit der Akteneinsicht. Über Ihren Verteidiger wird Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt (§ 147 StPO); erst wenn der Akteninhalt bekannt ist, lässt sich sinnvoll über eine Einlassung entscheiden. Wir nehmen die Akteneinsicht für Sie vor und werten sie aus.

Pflichtverteidigung

Liegen die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 StPO) – etwa bei einem Verbrechen, in Haftsachen oder bei schwieriger Sach- und Rechtslage –, beantragen wir Ihre Beiordnung als Pflichtverteidiger; Sie haben dabei ein Vorschlagsrecht (§ 142 StPO). Mehr dazu auf unserer Seite zur Pflichtverteidigung in Bonn.

Rechtsmittel: Berufung, Revision und Beschwerde

Gegen Urteile sind – je nach Instanz – Berufung oder Revision möglich; die Frist zur Einlegung beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung. Gegen Beschlüsse wie einen Haftbefehl ist die Beschwerde statthaft (§ 304 StPO). Wir prüfen die Erfolgsaussichten und wahren die Fristen.

Parken und Anfahrt

Planen Sie für Anfahrt und Parkplatzsuche ausreichend Zeit ein; im Umfeld der Gerichte stehen in der Regel öffentliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Kommen Sie rechtzeitig vor Terminbeginn, um die Eingangskontrolle zu passieren.