Strafverteidiger am Amtsgericht Köln

Das Amtsgericht Köln ist eines der größten Amtsgerichte Deutschlands und für Strafsachen aus dem Kölner Stadtgebiet zuständig. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt Beschuldigte auch vor den Kölner Strafgerichten.

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Köln ist für Strafsachen aus dem Stadtgebiet Köln zuständig. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Köln.

Spruchkörper und Ablauf

Je nach Schwere des Vorwurfs entscheidet der Strafrichter oder das Schöffengericht; für Jugendliche und Heranwachsende sind die Jugendgerichte zuständig.

Anfahrt und Erreichbarkeit

Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln. Planen Sie für die Eingangskontrolle (Sicherheitsschleuse) ausreichend Zeit ein und führen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.

Verhalten am Sitzungstag

Erscheinen Sie pünktlich, halten Sie Ihre Ladung und Ihren Ausweis bereit und passieren Sie die Eingangskontrolle rechtzeitig. Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne anwaltlichen Beistand – auch nicht in Gesprächen auf dem Flur oder gegenüber Mitangeklagten.

Häufige Fragen

Welcher Spruchkörper entscheidet über meinen Fall? Am Amtsgericht Köln entscheiden je nach Straferwartung der Strafrichter oder das Schöffengericht. Schwerere Verfahren verhandelt das Landgericht Köln.

Kann ich gegen ein Urteil vorgehen? Gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köln ist die Berufung zum Landgericht Köln oder die Revision möglich; die Einlegungsfrist beträgt eine Woche.

Sie haben eine Ladung zum Amtsgericht Köln erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Ihren Fall und das weitere Vorgehen.

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Akteneinsicht

Eine fundierte Verteidigung beginnt mit der Akteneinsicht. Über Ihren Verteidiger wird Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt (§ 147 StPO); erst wenn der Akteninhalt bekannt ist, lässt sich sinnvoll über eine Einlassung entscheiden. Wir nehmen die Akteneinsicht für Sie vor und werten sie aus.

Pflichtverteidigung

Liegen die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 StPO) – etwa bei einem Verbrechen, in Haftsachen oder bei schwieriger Sach- und Rechtslage –, beantragen wir Ihre Beiordnung als Pflichtverteidiger; Sie haben dabei ein Vorschlagsrecht (§ 142 StPO). Mehr dazu auf unserer Seite zur Pflichtverteidigung in Bonn.

Rechtsmittel: Berufung, Revision und Beschwerde

Gegen Urteile sind – je nach Instanz – Berufung oder Revision möglich; die Frist zur Einlegung beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung. Gegen Beschlüsse wie einen Haftbefehl ist die Beschwerde statthaft (§ 304 StPO). Wir prüfen die Erfolgsaussichten und wahren die Fristen.

Parken und Anfahrt

Planen Sie für Anfahrt und Parkplatzsuche ausreichend Zeit ein; im Umfeld der Gerichte stehen in der Regel öffentliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Kommen Sie rechtzeitig vor Terminbeginn, um die Eingangskontrolle zu passieren.