Strafbefehl erhalten – Was nun?
Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil ohne mündliche Verhandlung. Er wird vom Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen und enthält bereits eine konkrete Strafe – meist eine Geldstrafe, in seltenen Fällen auch eine Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Die Zwei-Wochen-Frist
Nach Zustellung des Strafbefehls haben Sie genau zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem regulären Urteil gleich – mit allen Konsequenzen, einschließlich eines Eintrags im Bundeszentralregister.
Handeln Sie daher umgehend. Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Zustellung und ist nicht verlängerbar.
Einspruch einlegen – Ja oder Nein?
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Beweislage, der Höhe der Strafe, den möglichen Nebenfolgen und Ihrer persönlichen Situation. Ein Einspruch führt zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, in der das Ergebnis sowohl besser als auch schlechter ausfallen kann.
Ohne Akteneinsicht und anwaltliche Beratung lässt sich diese Frage nicht verantwortungsvoll beantworten. Der Einspruch kann auch auf die Rechtsfolgen beschränkt werden, um nur die Strafhöhe anzugreifen.
Wie wir helfen
Wir legen fristwahrend Einspruch ein und beantragen sofort Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte beraten wir Sie über die bestmögliche Verteidigungsstrategie – ob Aufrechterhaltung des Einspruchs, Beschränkung oder gegebenenfalls Rücknahme.
Strafbefehl: Wirkung, Frist und Einspruch
Was ist ein Strafbefehl?
Der Strafbefehl ist ein schriftliches Verfahren ohne Hauptverhandlung (§§ 407 ff. StPO). Er kann Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und – bei anwaltlicher Vertretung – auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zur Bewährung festsetzen. Wird er rechtskräftig, steht er einem Urteil gleich.
Einspruchsfrist: zwei Wochen
Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 StPO). Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Bei unverschuldeter Fristversäumung kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.
Strategische Möglichkeiten
Der Einspruch kann auf einzelne Punkte – etwa die Höhe der Tagessätze – beschränkt werden. Häufig lässt sich die Sache nach Akteneinsicht noch ohne öffentliche Hauptverhandlung regeln. Prüfen Sie vor Ablauf der Frist unbedingt anwaltlich, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Hinweis: Diese Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Häufig gestellte Fragen
Was tun bei Strafbefehl?
Bei Strafbefehl ist schnelles Handeln entscheidend. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Rechtsanwalt Philip Bafteh ist unter 0228 504 463 36 rund um die Uhr erreichbar.
Welche Rechte habe ich bei Strafbefehl?
Sie haben das Recht zu schweigen und das Recht auf anwaltlichen Beistand. Nutzen Sie diese Rechte konsequent. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und die beste Verteidigungsstrategie für Ihre Situation entwickeln.
Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Im Strafverfahren hängt die Verteidigungsstrategie wesentlich vom Akteninhalt, dem konkreten Tatvorwurf und der Beweislage ab.
Sofort handeln
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