Strafbefehl erhalten  Einspruch einlegen?

Der Strafbefehl ist eine besondere Form der strafrechtlichen Verurteilung: Er ergeht ohne mündliche Verhandlung, ohne Anhörung des Beschuldigten und oft ohne dessen Wissen über den genauen Verfahrensstand. Wer einen Strafbefehl erhält, steht vor einer wichtigen Entscheidung – und einer kurzen Frist. Dieser Beitrag erläutert, was ein Strafbefehl bedeutet, welche Konsequenzen er hat und wann sich ein Einspruch lohnt.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil ohne Hauptverhandlung (§§ 407 ff. StPO). Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn beim zuständigen Amtsgericht, und der Richter erlässt ihn, wenn er den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält – und zwar allein auf Grundlage der Akten, ohne den Beschuldigten persönlich gehört zu haben.

Der Strafbefehl steht einem rechtskräftigen Urteil gleich, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Das bedeutet: Die dort festgesetzte Strafe wird vollstreckt, die Tat gilt als abgeurteilt, und je nach Höhe der Strafe erfolgt eine Eintragung ins Führungszeugnis und ins Bundeszentralregister.

Das Strafbefehlsverfahren ist für die Justiz eine effiziente Erledigungsform – für den Betroffenen jedoch potenziell nachteilig, weil er ohne jede eigene Mitwirkung verurteilt wird.

Welche Rechtsfolgen drohen im Strafbefehl?

Im Strafbefehlsverfahren können gemäß § 407 Abs. 2 StPO unter anderem folgende Rechtsfolgen verhängt werden:

Geldstrafe: Die häufigste Rechtsfolge im Strafbefehl. Sie wird in Tagessätzen bemessen. Ab 91 Tagessätzen erscheint die Verurteilung im Führungszeugnis.

Fahrverbot: Insbesondere bei Verkehrsdelikten wird häufig ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängt – zusätzlich zur Geldstrafe.

Entziehung der Fahrerlaubnis: Bei schwerwiegenden Verkehrsdelikten (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht mit Personenschaden) kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden, verbunden mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung.

Freiheitsstrafe auf Bewährung: Selbst Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr können per Strafbefehl verhängt werden, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt werden und der Beschuldigte einen Verteidiger hat.

Verwarnung mit Strafvorbehalt: Eine mildere Alternative, bei der die Verurteilung zwar ausgesprochen, die Strafe aber zunächst vorbehalten wird.

Die Einspruchsfrist – zwei Wochen

Die wichtigste Frist im Strafbefehlsverfahren beträgt zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO). Diese Frist ist streng und nicht verlängerbar. Wird sie versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Konsequenzen einer regulären Verurteilung.

Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingehen. Er bedarf keiner Begründung und kann auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (z.B. nur die Höhe der Strafe, nicht den Schuldspruch). Eine Beschränkung sollte jedoch nur nach anwaltlicher Beratung erfolgen, da sie den Verfahrensgegenstand der Hauptverhandlung begrenzt.

Wurde die Frist versäumt, kommt unter engen Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 StPO) in Betracht – etwa wenn der Betroffene ohne eigenes Verschulden an der fristgerechten Einlegung gehindert war (Krankheit, fehlende Zustellung).

Was passiert nach dem Einspruch?

Mit Einlegung des Einspruchs wird eine reguläre Hauptverhandlung anberaumt. Das Gericht verhandelt den Fall vollständig neu – es ist weder an die Feststellungen noch an die Rechtsfolgen des Strafbefehls gebunden. Das bedeutet: Der Ausgang ist offen.

Mögliche Ergebnisse der Hauptverhandlung nach Einspruch:

Freispruch: Wenn die Beweislage eine Verurteilung nicht trägt, wird freigesprochen.

Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO: In geeigneten Fällen kann das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt werden – oft gegen eine geringe Auflage oder ganz ohne Folgen.

Mildere Strafe: Das Gericht kann zu einer niedrigeren Geldstrafe oder zu einer anderen, milderen Rechtsfolge gelangen.

Bestätigung oder Verschärfung: Das Gericht kann aber auch eine höhere Strafe verhängen als im Strafbefehl vorgesehen. Dieses Risiko der „reformatio in peius“ besteht im Strafbefehlsverfahren – anders als in der Berufung – grundsätzlich (§ 411 Abs. 4 StPO).

Dieses Verschärfungsrisiko ist der Grund, warum die Entscheidung über den Einspruch stets auf fundierter Grundlage getroffen werden sollte.

Wann sich ein Einspruch lohnt

Die Frage, ob ein Einspruch sinnvoll ist, lässt sich nur nach Akteneinsicht verlässlich beantworten. Generell gibt es jedoch Konstellationen, die für einen Einspruch sprechen:

Fragliche Beweislage: Wenn die Beweise dünn sind oder wesentliche Entlastungsbeweise nicht berücksichtigt wurden, bietet die Hauptverhandlung die Chance auf Freispruch oder Einstellung.

Überhöhte Tagessatzhöhe: Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Wurde sie fehlerhaft berechnet, lässt sich über den Einspruch eine Korrektur erreichen.

Unverhältnismäßige Nebenfolgen: Insbesondere ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis können existenzbedrohend sein. In der Hauptverhandlung besteht die Möglichkeit, diese Nebenfolgen abzuwenden.

Drohender Eintrag im Führungszeugnis: Bei einer Geldstrafe von genau 90 Tagessätzen liegt die Verurteilung knapp unter der Schwelle zum Führungszeugnis. Eine Reduktion um auch nur einen Tagessatz kann den Unterschied ausmachen.

Einstellungsfähiger Sachverhalt: Manche Fälle eignen sich für eine Einstellung gegen Auflage. Im Strafbefehlsverfahren wird diese Option oft nicht geprüft – die Hauptverhandlung eröffnet diesen Weg.

Wann ein Einspruch riskant sein kann

Nicht jeder Einspruch ist ratsam. In folgenden Fällen ist besondere Vorsicht geboten:

Wenn die Beweislage eindeutig ist und kein realistischer Verteidigungsansatz besteht, kann die Hauptverhandlung zur Verschärfung führen. Das Gericht lernt den Fall detaillierter kennen und entscheidet möglicherweise strenger als der Richter, der den Strafbefehl nur auf Aktenlage erlassen hat.

Wenn der Strafbefehl bereits eine milde Strafe vorsieht und das Verschärfungsrisiko den möglichen Gewinn übersteigt, kann die Rücknahme des Einspruchs die klügere Wahl sein. Ein einmal eingelegter Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung jederzeit zurückgenommen werden.

Die Rolle der Akteneinsicht

Rechtsanwalt Bafteh beantragt in jedem Strafbefehlsverfahren zunächst Akteneinsicht. Nur so lässt sich die Beweislage realistisch einschätzen und eine fundierte Empfehlung aussprechen. Die Akteneinsicht offenbart, welche Zeugenaussagen vorliegen, ob technische Beweismittel verwertet wurden und wie die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt rechtlich bewertet.

Auf dieser Grundlage wird gemeinsam mit dem Mandanten entschieden: Einspruch einlegen, beschränkten Einspruch erheben (z.B. nur gegen die Rechtsfolge) oder den Strafbefehl akzeptieren. Diese Entscheidung ist eine der wichtigsten im gesamten Verfahren – und sollte nicht ohne anwaltliche Beratung getroffen werden.

Beschränkung des Einspruchs

Eine besondere taktische Möglichkeit ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch (§ 410 Abs. 2 StPO). In diesem Fall wird der Schuldspruch rechtskräftig – das Gericht verhandelt nur noch über die Höhe der Strafe und die Nebenfolgen. Das Verschärfungsrisiko beim Schuldspruch entfällt, und die Verhandlung konzentriert sich auf die Strafzumessung.

Diese Strategie bietet sich an, wenn der Tatvorwurf nicht bestreitbar ist, aber die Rechtsfolgen (insbesondere Fahrverbot, Tagessatzhöhe oder Anzahl der Tagessätze) als unverhältnismäßig erscheinen.

Fazit

Ein Strafbefehl ist kein unabwendbares Schicksal. Die zweiwöchige Einspruchsfrist eröffnet die Möglichkeit, den Fall in einer Hauptverhandlung vollständig neu aufzurollen. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von der Beweislage, den drohenden Konsequenzen und den realistischen Erfolgsaussichten ab. Rechtsanwalt Bafteh berät Betroffene in Bonn und Köln umfassend zu allen Aspekten des Strafbefehlsverfahrens – von der Akteneinsicht über die Einspruchsstrategie bis zur Hauptverhandlung.

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Rechtsanwalt Philip Bafteh

Verfasst von Rechtsanwalt Philip Bafteh, Strafverteidiger in Bonn. Philip Bafteh veröffentlicht regelmäßig zu strafrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Themen und verteidigt Beschuldigte in Ermittlungs- und Hauptverfahren.

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

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