Strafbefehl in Bonn erhalten? Jetzt zählt die Zwei-Wochen-Frist

Ein Strafbefehl des Amtsgerichts Bonn ist kein unverbindlicher Vorschlag. Er wird rechtskräftig und steht einem Urteil gleich, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt wird (§ 410 StPO). Wer einen Strafbefehl erhält, sollte die Frist daher ernst nehmen und vor Ablauf anwaltlichen Rat einholen.

Was ist ein Strafbefehl?

Im Strafbefehlsverfahren verhängt das Gericht eine Strafe ohne öffentliche Hauptverhandlung, allein auf Grundlage der Ermittlungsakte und auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Möglich sind insbesondere eine Geldstrafe, ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis und – unter engen Voraussetzungen und nur mit Verteidiger – eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zur Bewährung.

Wie läuft das Strafbefehlsverfahren ab?

Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls. Hält das Gericht den Tatverdacht für hinreichend, erlässt es den Strafbefehl; andernfalls beraumt es eine Hauptverhandlung an oder lehnt den Antrag ab. Der Strafbefehl wird der beschuldigten Person zugestellt – ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist.

Die zweiwöchige Einspruchsfrist

Ab Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einzulegen (§ 410 StPO). Versäumen Sie die Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und vollstreckbar – mit allen Folgen, etwa einer Eintragung. Bei unverschuldeter Fristversäumung kommt ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.

Welche Wirkung hat der Einspruch?

Mit einem zulässigen Einspruch kommt es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Dort wird der Fall neu verhandelt; das Gericht ist an die im Strafbefehl festgesetzte Strafe nicht gebunden und kann auch zu einem Freispruch gelangen.

Einspruch auf einzelne Punkte beschränken

Der Einspruch lässt sich auf einzelne Punkte beschränken, etwa auf die Höhe der Tagessätze bei einer Geldstrafe oder auf die Dauer eines Fahrverbots. So lässt sich gezielt nachbessern, ohne das gesamte Verfahren neu aufzurollen.

Lohnt sich der Einspruch?

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Wir prüfen die Beweislage, die Rechtsanwendung und die Strafzumessung und beraten Sie, ob ein vollständiger Einspruch, eine Beschränkung oder die Hinnahme des Strafbefehls für Sie die beste Lösung ist. In geeigneten Fällen lässt sich der Einspruch bis zum Urteil auch zurücknehmen.

Was wir für Sie tun

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, beantragen Akteneinsicht und entwickeln auf dieser Grundlage Ihre Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel einer Einstellung, eines Freispruchs oder einer milderen Strafe. Eine erste telefonische Einschätzung ist bis zu 10 Minuten kostenfrei: +49 228 504 463 36 oder über das Kontaktformular. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Soforthilfe zum Strafbefehl und in der Delikte-Übersicht.

Wann wird vor welchem Spruchkörper angeklagt?

Welches Gericht und welcher Spruchkörper über eine Anklage entscheidet, richtet sich nach der Schwere des Vorwurfs und der zu erwartenden Strafe (§§ 24 ff., 74 ff. GVG):

  1. Strafrichter (Amtsgericht): Einzelrichter für Vergehen mit einer Straferwartung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sowie für Privatklagesachen.
  2. Jugendrichter (Amtsgericht): zuständig für Jugendstrafsachen geringerer Bedeutung; entscheidet nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).
  3. Schöffengericht (Amtsgericht): ein Berufsrichter und zwei Schöffen; zuständig für Vergehen und Verbrechen mit einer Straferwartung von bis zu vier Jahren.
  4. Große Strafkammer (Landgericht): mehrere Berufsrichter und Schöffen; erstinstanzlich zuständig für schwere Straftaten mit einer Straferwartung über vier Jahren.
  5. Schwurgericht (Landgericht): besonders besetzte große Strafkammer für Tötungs- und andere Kapitaldelikte, etwa Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.
  6. Kleine Strafkammer (Landgericht, Berufung): entscheidet über Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts.

Welcher Spruchkörper zuständig ist, hat erhebliche Auswirkungen auf Ablauf und Verteidigungsstrategie. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt vor allen genannten Spruchkörpern.

Warum BAFTEH Strafverteidigung?

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