Wer einen Strafbefehl wegen Betrugs nach § 263 StGB erhalten hat, sollte zunächst weder den geforderten Betrag zahlen noch Angaben zur Sache machen, bevor ein Verteidiger Akteneinsicht genommen hat. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem rechtskräftigen Urteil gleich. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt Beschuldigte in Bonn, Köln und bundesweit in Strafbefehlsverfahren wegen Betrugs.
Was ein Strafbefehl wegen Betrugs bedeutet
Der Strafbefehl ist ein schriftlicher Schuldspruch, den das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne mündliche Hauptverhandlung erlässt. Er enthält den Tatvorwurf, die angewandten Vorschriften und die festgesetzte Rechtsfolge – beim Betrug regelmäßig eine Geldstrafe in Tagessätzen, in schwereren Fällen auch eine Freiheitsstrafe (zur Bewährung). Der Strafbefehl ergeht allein nach Aktenlage; der Beschuldigte wurde zuvor häufig nur über einen Anhörungsbogen angehört.
Die zweiwöchige Einspruchsfrist
Ab Zustellung läuft eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer schriftlich Einspruch eingelegt werden kann. Der Einspruch muss nicht begründet werden, um die Frist zu wahren. Erst nach Einspruch und Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Tatvorwurf trägt und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist. Wird kein Einspruch eingelegt, tritt Rechtskraft ein.
Geldstrafe, Tagessätze und Führungszeugnis
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen festgesetzt: Die Anzahl der Tagessätze bemisst sich nach der Schwere der Tat, die Höhe des einzelnen Tagessatzes nach dem Nettoeinkommen. Ab 91 Tagessätzen droht ein Eintrag ins Führungszeugnis und damit eine Vorstrafe. Schon deshalb kann sich ein Einspruch lohnen, der allein auf die Tagessätze beschränkt wird.
Einspruch vollständig oder auf die Tagessätze beschränkt
Der Einspruch kann unbeschränkt eingelegt werden – dann wird in der Hauptverhandlung über Schuld und Strafe neu verhandelt – oder auf bestimmte Punkte beschränkt, etwa auf die Höhe der Tagessätze. Eine Beschränkung kann sinnvoll sein, wenn der Tatvorwurf im Kern zutrifft, die wirtschaftlichen Verhältnisse aber unzutreffend bewertet wurden.
Verteidigungsansätze beim Betrugsvorwurf
Beim Betrug nach § 263 StGB kommt es auf Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden und insbesondere den Vorsatz an. Häufige Ansätze sind das Bestreiten des Vorsatzes (etwa bei Zahlungsunfähigkeit ohne Täuschungsabsicht), Zweifel an der Beweislage, die Höhe des tatsächlichen Schadens sowie eine Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) oder wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO). Auch eine Schadenswiedergutmachung kann sich auf das Ergebnis auswirken; ob und wann gezahlt wird, sollte jedoch erst nach Akteneinsicht entschieden werden.
Strafbefehl wegen Betrugs in Bonn und Köln
Für Beschuldigte aus Bonn, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis werden Strafbefehle regelmäßig von den örtlich zuständigen Amtsgerichten erlassen. Nach Einspruch findet die Hauptverhandlung vor dem zuständigen Strafrichter statt. Wir begleiten das Verfahren vom Einspruch über die Akteneinsicht bis zur Hauptverhandlung.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch? In der Regel zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls.
Kann ich den Einspruch auf die Tagessätze beschränken? Ja, eine Beschränkung etwa auf die Höhe der Tagessätze ist möglich.
Wird ein Strafbefehl wegen Betrugs ins Führungszeugnis eingetragen? Ab 91 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe droht ein Eintrag und damit eine Vorstrafe.
Sollte ich den Schaden sofort zurückzahlen? Nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung – eine Zahlung kann je nach Konstellation als Schuldeingeständnis wirken.
Kommt es nach dem Einspruch immer zur Hauptverhandlung? Häufig ja; in geeigneten Fällen kommt auch eine Einstellung des Verfahrens in Betracht.
Weiterführend: Strafbefehl in Bonn, Betrug (§ 263 StGB), Vorladung als Beschuldigter, Pflichtverteidiger in Bonn, Soforthilfe im Strafverfahren.
Strafbefehl oder Vorladung erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Frist, Tatvorwurf und Verteidigungsmöglichkeiten.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Jeder Fall ist anders; eine verbindliche Einschätzung ist erst nach Akteneinsicht möglich.