Anhörungsbogen erhalten

Ein Anhörungsbogen wird von der Polizei oder einer Behörde versandt, um Ihnen als Beschuldigtem oder Betroffenem Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er nennt den Tatvorwurf und fordert dazu auf, Angaben zur Sache zu machen. Häufig kommt der Anhörungsbogen im Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren vor, etwa im Verkehrsrecht, aber auch im Strafverfahren.

Müssen Sie den Anhörungsbogen ausfüllen?

Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person: Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie keine Angaben machen. Das Schweigerecht gilt auch hier und darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Wer den Bogen vorschnell ausfüllt, legt sich fest und liefert den Ermittlungsbehörden unter Umständen Argumente, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

Besonderheit im Verkehrsrecht

Im Bußgeldverfahren dient der Anhörungsbogen oft dazu, den Fahrer zu ermitteln. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst als Fahrer zu benennen oder Angehörige zu belasten. Auch hier gilt: erst die Akte kennen, dann entscheiden.

Was Sie tun sollten

Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht unüberlegt aus. Sinnvoll ist, die Frist zu notieren, zunächst zu schweigen und anwaltlichen Rat einzuholen. Wir zeigen die Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und prüfen, ob und in welcher Form eine Stellungnahme Ihrer Verteidigung dient. Häufig lässt sich ein Verfahren bereits in diesem Stadium günstig beeinflussen oder einstellen. Mehr zum Vorgehen auf unserer Seite zum Strafverteidiger in Bonn.

Anhörungsbogen: richtig reagieren

Was der Anhörungsbogen bedeutet

Mit dem Anhörungsbogen werden Sie als Beschuldigter zu einem Tatvorwurf angehört. Angaben zur Person (Name, Anschrift) sind verpflichtend, Angaben zur Sache hingegen freiwillig.

Keine Angaben zur Sache ohne Akteneinsicht

Füllen Sie den Bogen zur Sache nicht aus und senden Sie keine Erklärung zurück, bevor nicht Akteneinsicht genommen wurde. Eine vorschnelle Einlassung kann die Verteidigung erheblich erschweren.

Fristen und Vorgehen

Die angegebene Frist ist regelmäßig nur eine Ordnungsfrist; Nachteile entstehen durch Schweigen nicht. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht und entscheiden erst dann über eine sinnvolle Reaktion.

Hinweis: Diese Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen

Was tun bei Anhörungsbogen erhalten?

Bei Anhörungsbogen erhalten ist schnelles Handeln entscheidend. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Rechtsanwalt Philip Bafteh ist unter 0228 504 463 36 rund um die Uhr erreichbar.

Welche Rechte habe ich bei Anhörungsbogen erhalten?

Sie haben das Recht zu schweigen und das Recht auf anwaltlichen Beistand. Nutzen Sie diese Rechte konsequent. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und die beste Verteidigungsstrategie für Ihre Situation entwickeln.

Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Im Strafverfahren hängt die Verteidigungsstrategie wesentlich vom Akteninhalt, dem konkreten Tatvorwurf und der Beweislage ab.

Sofort handeln

In einer akuten Situation zählt jede Minute. Rufen Sie uns an - wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.

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