Was tun bei einer Festnahme?
Eine Festnahme ist eine der einschneidendsten Erfahrungen im Strafrecht. Ob vorläufige Festnahme durch die Polizei oder Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls – das richtige Verhalten in den ersten Stunden kann den gesamten weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.
Ihre Rechte bei einer Festnahme
Das Grundgesetz und die Strafprozessordnung garantieren Ihnen auch im Moment der Festnahme grundlegende Rechte. Sie haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten (§ 136 Abs. 1 StPO). Machen Sie von diesem Recht konsequent Gebrauch. Jede Äußerung gegenüber der Polizei kann später gegen Sie verwendet werden.
Darüber hinaus steht Ihnen das Recht auf einen Anwalt zu. Verlangen Sie sofort nach einem Strafverteidiger. Bis zum Eintreffen des Verteidigers sollten Sie keine Aussagen machen – auch nicht „informelle“ Gespräche mit Beamten.
Die ersten Schritte
Bleiben Sie ruhig und kooperativ im Umgang, ohne inhaltliche Angaben zu machen. Geben Sie lediglich Ihre Personalien an (Name, Geburtsdatum, Anschrift). Widerstehen Sie dem Drang, sich zu erklären oder Ihre Unschuld zu beteuern. Notieren Sie sich nach Möglichkeit den Namen des zuständigen Beamten und die Dienststelle.
Wie wir helfen
Als Strafverteidiger in Bonn stehen wir Ihnen im Falle einer Festnahme sofort zur Verfügung – auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten. Wir setzen uns unverzüglich für Ihre Rechte ein, prüfen die Rechtmäßigkeit der Festnahme und beantragen gegebenenfalls die sofortige Freilassung. Kontaktieren Sie uns umgehend.
Festnahme: Ablauf, Fristen und Rechte
Vorläufige Festnahme und Vorführung
Die vorläufige Festnahme stützt sich auf § 127 StPO. Wird der Festgenommene nicht freigelassen, ist er unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, dem Richter vorzuführen (§ 128 StPO). Dieser entscheidet über einen Haftbefehl (§§ 112 ff. StPO) und gegebenenfalls dessen Vollzug oder Außervollzugsetzung.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht zu schweigen und einen Verteidiger zu beauftragen (§ 137 StPO). In den Fällen des § 140 StPO ist ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Sie dürfen einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson benachrichtigen lassen.
Was Angehörige tun können
Schnelles Handeln ist entscheidend: Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto eher kann er Akteneinsicht beantragen und auf die Haftentscheidung Einfluss nehmen. Machen Sie und der Festgenommene keine Angaben zur Sache, bis anwaltlicher Rat vorliegt.
Hinweis: Diese Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Häufig gestellte Fragen
Was tun bei Festnahme?
Bei Festnahme ist schnelles Handeln entscheidend. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Rechtsanwalt Philip Bafteh ist unter 0228 504 463 36 rund um die Uhr erreichbar.
Welche Rechte habe ich bei Festnahme?
Sie haben das Recht zu schweigen und das Recht auf anwaltlichen Beistand. Nutzen Sie diese Rechte konsequent. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und die beste Verteidigungsstrategie für Ihre Situation entwickeln.
Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Im Strafverfahren hängt die Verteidigungsstrategie wesentlich vom Akteninhalt, dem konkreten Tatvorwurf und der Beweislage ab.
Sofort handeln
In einer akuten Situation zählt jede Minute. Rufen Sie uns an - wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.
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