Strafbefehl: Tagessätze reduzieren

Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen festgesetzt. Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe des einzelnen Tagessatzes nach Ihrem Nettoeinkommen (§ 40 StGB). Ist die Höhe zu hoch angesetzt, lässt sie sich häufig korrigieren.

Beschränkter Einspruch

Der Einspruch gegen den Strafbefehl kann auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werden (§ 410 Abs. 2 StPO). So lässt sich die Tagessatzhöhe überprüfen, ohne den Schuldspruch insgesamt anzugreifen. Die Frist beträgt zwei Wochen.

Vorgehen

Wir prüfen die zugrunde gelegten Einkommensverhältnisse und legen – wo angezeigt – fristgerecht Einspruch ein. Mehr zum Strafbefehl in Bonn.

Tagessätze zu hoch? Nehmen Sie Kontakt auf – die Frist läuft.

Hinweis: Diese Angaben sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.