Eintrag ins Führungszeugnis nach Strafbefehl
Ob ein Strafbefehl im Führungszeugnis erscheint, hängt von der Höhe der Strafe ab. Eine einzelne Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten wird – sofern keine weitere Strafe eingetragen ist – in der Regel nicht in das einfache Führungszeugnis aufgenommen (§ 32 BZRG).
Warum die Schwelle so wichtig ist
Gerade beruflich kann ein Eintrag erhebliche Folgen haben. Eine vorausschauende Verteidigung kann darauf hinwirken, dass die Grenze von 90 Tagessätzen nicht überschritten wird.
Vorgehen
Wir prüfen den Strafbefehl, die Tagessätze und die Möglichkeit eines beschränkten Einspruchs. Mehr zu den Nebenfolgen einer Verurteilung und zum Strafbefehl in Bonn.
Sorge um einen Eintrag ins Führungszeugnis? Nehmen Sie Kontakt auf.
Hinweis: Diese Angaben sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.