Eintrag ins Führungszeugnis nach Strafbefehl

Ob ein Strafbefehl im Führungszeugnis erscheint, hängt von der Höhe der Strafe ab. Eine einzelne Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten wird – sofern keine weitere Strafe eingetragen ist – in der Regel nicht in das einfache Führungszeugnis aufgenommen (§ 32 BZRG).

Warum die Schwelle so wichtig ist

Gerade beruflich kann ein Eintrag erhebliche Folgen haben. Eine vorausschauende Verteidigung kann darauf hinwirken, dass die Grenze von 90 Tagessätzen nicht überschritten wird.

Vorgehen

Wir prüfen den Strafbefehl, die Tagessätze und die Möglichkeit eines beschränkten Einspruchs. Mehr zu den Nebenfolgen einer Verurteilung und zum Strafbefehl in Bonn.

Sorge um einen Eintrag ins Führungszeugnis? Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Diese Angaben sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Wann ein Strafbefehl im Führungszeugnis erscheint

Maßgeblich ist das Bundeszentralregistergesetz: Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen werden nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG nicht in das Führungszeugnis aufgenommen – vorausgesetzt, im Register steht keine weitere Strafe. Ein Strafbefehl mit 90 oder weniger Tagessätzen bleibt für Arbeitgeber damit in aller Regel unsichtbar. Liegt die Geldstrafe dagegen bei 91 Tagessätzen oder mehr, oder kommt eine frühere Verurteilung hinzu, erscheint der Eintrag im Führungszeugnis. Im Bundeszentralregister selbst wird jede Verurteilung eingetragen; dieses Register können aber nur Justizbehörden einsehen, nicht der Arbeitgeber.

Die 90-Tagessätze-Grenze als Verteidigungsziel

Für viele Mandanten ist nicht die Geldstrafe das eigentliche Problem, sondern die drohende Eintragung. Deshalb richtet sich die Verteidigung häufig genau auf diese Schwelle: Mit einem Einspruch gegen den Strafbefehl, der auf die Rechtsfolge beschränkt werden kann (§ 410 Abs. 2 StPO), lässt sich in geeigneten Fällen eine Reduzierung unter die 90-Tagessätze-Grenze erreichen. Auch die Höhe des einzelnen Tagessatzes, die sich nach dem Nettoeinkommen richtet, ist überprüfbar. In anderen Konstellationen kommt eine Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO in Betracht – sie führt zu keiner Verurteilung und damit zu keinem Eintrag.

Ablauf nach Zustellung des Strafbefehls

Ab Zustellung läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist (§ 410 StPO). Innerhalb dieser Frist legen wir Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen, ob ein vollständiger Einspruch, eine Beschränkung auf die Tagessatzanzahl oder -höhe oder eine Rücknahme die beste Option ist. Der Einspruch kann bis zum Ende der Hauptverhandlung zurückgenommen werden – er eröffnet also Verhandlungsspielraum, ohne das Ergebnis des Strafbefehls zu verschlechtern, solange die Beschränkung auf die Rechtsfolge gewählt wird.

Lokale Praxis in Bonn

Strafbefehle erlässt in Bonn das Amtsgericht Bonn auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn. Über einen Einspruch verhandelt der Strafrichter am Amtsgericht, Wilhelmstraße 21. Nach unserer Erfahrung sind die Bonner Abteilungen für eine sachlich begründete Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolge zugänglich, wenn Einkommen und Umstände nachvollziehbar dargelegt werden.

Häufige Fragen

Gilt die 90-Tagessätze-Grenze immer?

Nein. Sie gilt nur, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Bei Vorverurteilungen erscheinen auch geringere Geldstrafen im Führungszeugnis. Zudem gibt es Sonderregeln, etwa für das erweiterte Führungszeugnis bei bestimmten Sexualdelikten.

Was steht im erweiterten Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis (§ 30a BZRG) wird etwa für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen verlangt. Dort werden bestimmte Verurteilungen – insbesondere wegen Sexualdelikten – unabhängig von der 90-Tagessätze-Grenze aufgenommen.

Wann wird ein Eintrag wieder gelöscht?

Einträge im Führungszeugnis werden je nach Strafhöhe nach drei bis fünf Jahren nicht mehr aufgenommen (§ 34 BZRG); im Bundeszentralregister gelten längere Tilgungsfristen nach §§ 45 ff. BZRG. Die Fristen beginnen erst mit Rechtskraft und können sich durch neue Verurteilungen verlängern.

Vertiefend: unsere Seiten zum Strafbefehl in Bonn und zum Vorgehen nach Zustellung. Fragen beantworten wir unter 0228 504 463 36.

Unser Vorgehen in der Praxis

Wir prüfen zunächst den Registerstand und rechnen durch, welche Tagessatzanzahl im konkreten Fall die Eintragungsgrenze berührt. Anschließend legen wir fristwahrend Einspruch ein und verhandeln mit Staatsanwaltschaft und Gericht über eine Erledigung, die das Führungszeugnis sauber hält – sei es durch Reduzierung, Beschränkung des Einspruchs oder eine Einstellung gegen Auflage. Welche Lösung erreichbar ist, hängt von Beweislage, Schadenshöhe und Vorgeschichte des Einzelfalls ab.