Wer einen Strafbefehl wegen Körperverletzung nach § 223 StGB erhalten hat, kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Bis dahin sollten keine Angaben zur Sache gemacht werden, bevor ein Verteidiger Akteneinsicht genommen hat. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt Beschuldigte in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis.

Strafbefehl bei Körperverletzung

Im Strafbefehl wird meist eine Geldstrafe in Tagessätzen festgesetzt. Häufig beruht das Verfahren allein auf der Anzeige und ersten Angaben; Zeugen und Verletzungsdokumentation sind oft entscheidend. Gerade bei wechselseitigen Auseinandersetzungen kommt es auf Notwehr (§ 32 StGB) und die genaue Beweislage an.

Einspruch und seine Reichweite

Der Einspruch kann unbeschränkt erfolgen oder auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werden. Nach Einspruch und Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob ein Freispruch, eine Einstellung oder eine Reduzierung der Strafe realistisch ist.

Nebenfolgen

Ab 91 Tagessätzen droht ein Eintrag ins Führungszeugnis. Eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO ist bei Ersttätern und unklarer Beweislage häufig erreichbar.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Einspruch? In der Regel zwei Wochen ab Zustellung.

Kann ich auf Notwehr verteidigen? Bei wechselseitigen Auseinandersetzungen ist § 32 StGB ein zentraler Verteidigungsansatz.

Bekomme ich eine Vorstrafe? Erst ab 91 Tagessätzen droht ein Eintrag ins Führungszeugnis.

Weiterführend: Körperverletzung (§ 223 StGB).

Weiterführend: Soforthilfe im Strafverfahren, Vorladung als Beschuldigter, Strafbefehl in Bonn, Pflichtverteidiger in Bonn, Delikte im Strafrecht.

Vorladung, Anhörungsbogen oder Strafbefehl erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Tatvorwurf, Beweislage und Verteidigungsmöglichkeiten.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Eine verbindliche Einschätzung ist erst nach Akteneinsicht möglich.