Der Penalty Order ist eine besondere Form der strafrechtlichen Verurteilung: Er ergeht ohne mündliche Verhandlung, ohne Anhörung des Beschuldigten und oft ohne dessen Wissen über den genauen Verfahrensstand. Wer einen Penalty Order erhält, steht vor einer wichtigen Entscheidung – und einer kurzen Frist. Dieser Beitrag erläutert, was ein Penalty Order bedeutet, welche Konsequenzen er hat und wann sich ein Einspruch lohnt.
Was ist ein Penalty Order?
Ein Penalty Order ist ein schriftliches Urteil ohne Hauptverhandlung (§§ 407 ff. StPO). Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn beim zuständigen Amtsgericht, und der Richter erlässt ihn, wenn er den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält – und zwar allein auf Grundlage der Akten, ohne den Beschuldigten persönlich gehört zu haben.
Der Penalty Order steht einem rechtskräftigen Urteil gleich, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Das bedeutet: Die dort festgesetzte Strafe wird vollstreckt, die Tat gilt als abgeurteilt, und je nach Höhe der Strafe erfolgt eine Eintragung ins Führungszeugnis und ins Bundeszentralregister.
Das Penalty Ordersverfahren ist für die Justiz eine effiziente Erledigungsform – für den Betroffenen jedoch potenziell nachteilig, weil er ohne jede eigene Mitwirkung verurteilt wird.
Welche Rechtsfolgen drohen im Penalty Order?
Im Penalty Ordersverfahren können gemäß § 407 Abs. 2 StPO unter anderem folgende Rechtsfolgen verhängt werden:
Geldstrafe: Die häufigste Rechtsfolge im Penalty Order. Sie wird in Tagessätzen bemessen. Ab 91 Tagessätzen erscheint die Verurteilung im Führungszeugnis.
Fahrverbot: Insbesondere bei Verkehrsdelikten wird häufig ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängt – zusätzlich zur Geldstrafe.
Entziehung der Fahrerlaubnis: Bei schwerwiegenden Verkehrsdelikten (Trunkenheitsfahrt, Hit and Run mit Personenschaden) kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden, verbunden mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung.
Freiheitsstrafe auf Bewährung: Selbst Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr können per Penalty Order verhängt werden, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt werden und der Beschuldigte einen Verteidiger hat.
Verwarnung mit Strafvorbehalt: Eine mildere Alternative, bei der die Verurteilung zwar ausgesprochen, die Strafe aber zunächst vorbehalten wird.
Die Einspruchsfrist – zwei Wochen
Die wichtigste Frist im Penalty Ordersverfahren beträgt zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO). Diese Frist ist streng und nicht verlängerbar. Wird sie versäumt, wird der Penalty Order rechtskräftig – mit allen Konsequenzen einer regulären Verurteilung.
Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingehen. Er bedarf keiner Begründung und kann auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (z.B. nur die Höhe der Strafe, nicht den Schuldspruch). Eine Beschränkung sollte jedoch nur nach anwaltlicher Beratung erfolgen, da sie den Verfahrensgegenstand der Hauptverhandlung begrenzt.
Wurde die Frist versäumt, kommt unter engen Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 StPO) in Betracht – etwa wenn der Betroffene ohne eigenes Verschulden an der fristgerechten Einlegung gehindert war (Krankheit, fehlende Zustellung).
Was passiert nach dem Einspruch?
Mit Einlegung des Einspruchs wird eine reguläre Hauptverhandlung anberaumt. Das Gericht verhandelt den Fall vollständig neu – es ist weder an die Feststellungen noch an die Rechtsfolgen des Penalty Orders gebunden. Das bedeutet: Der Ausgang ist offen.
Mögliche Ergebnisse der Hauptverhandlung nach Einspruch:
Freispruch: Wenn die Beweislage eine Verurteilung nicht trägt, wird freigesprochen.
Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO: In geeigneten Fällen kann das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt werden – oft gegen eine geringe Auflage oder ganz ohne Folgen.
Mildere Strafe: Das Gericht kann zu einer niedrigeren Geldstrafe oder zu einer anderen, milderen Rechtsfolge gelangen.
Bestätigung oder Verschärfung: Das Gericht kann aber auch eine höhere Strafe verhängen als im Penalty Order vorgesehen. Dieses Risiko der „reformatio in peius“ besteht im Penalty Ordersverfahren – anders als in der Berufung – grundsätzlich (§ 411 Abs. 4 StPO).
Dieses Verschärfungsrisiko ist der Grund, warum die Entscheidung über den Einspruch stets auf fundierter Grundlage getroffen werden sollte.
Wann sich ein Einspruch lohnt
Die Frage, ob ein Einspruch sinnvoll ist, lässt sich nur nach Akteneinsicht verlässlich beantworten. Generell gibt es jedoch Konstellationen, die für einen Einspruch sprechen:
Fragliche Beweislage: Wenn die Beweise dünn sind oder wesentliche Entlastungsbeweise nicht berücksichtigt wurden, bietet die Hauptverhandlung die Chance auf Freispruch oder Einstellung.
Überhöhte Tagessatzhöhe: Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Wurde sie fehlerhaft berechnet, lässt sich über den Einspruch eine Korrektur erreichen.
Unverhältnismäßige Nebenfolgen: Insbesondere ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis können existenzbedrohend sein. In der Hauptverhandlung besteht die Möglichkeit, diese Nebenfolgen abzuwenden.
Drohender Eintrag im Führungszeugnis: Bei einer Geldstrafe von genau 90 Tagessätzen liegt die Verurteilung knapp unter der Schwelle zum Führungszeugnis. Eine Reduktion um auch nur einen Tagessatz kann den Unterschied ausmachen.
Einstellungsfähiger Sachverhalt: Manche Fälle eignen sich für eine Einstellung gegen Auflage. Im Penalty Ordersverfahren wird diese Option oft nicht geprüft – die Hauptverhandlung eröffnet diesen Weg.
Wann ein Einspruch riskant sein kann
Nicht jeder Einspruch ist ratsam. In folgenden Fällen ist besondere Vorsicht geboten:
Wenn die Beweislage eindeutig ist und kein realistischer Verteidigungsansatz besteht, kann die Hauptverhandlung zur Verschärfung führen. Das Gericht lernt den Fall detaillierter kennen und entscheidet möglicherweise strenger als der Richter, der den Penalty Order nur auf Aktenlage erlassen hat.
Wenn der Penalty Order bereits eine milde Strafe vorsieht und das Verschärfungsrisiko den möglichen Gewinn übersteigt, kann die Rücknahme des Einspruchs die klügere Wahl sein. Ein einmal eingelegter Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung jederzeit zurückgenommen werden.
Die Rolle der Akteneinsicht
Rechtsanwalt Bafteh beantragt in jedem Penalty Ordersverfahren zunächst Akteneinsicht. Nur so lässt sich die Beweislage realistisch einschätzen und eine fundierte Empfehlung aussprechen. Die Akteneinsicht offenbart, welche Zeugenaussagen vorliegen, ob technische Beweismittel verwertet wurden und wie die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt rechtlich bewertet.
Auf dieser Grundlage wird gemeinsam mit dem Mandanten entschieden: Einspruch einlegen, beschränkten Einspruch erheben (z.B. nur gegen die Rechtsfolge) oder den Penalty Order akzeptieren. Diese Entscheidung ist eine der wichtigsten im gesamten Verfahren – und sollte nicht ohne anwaltliche Beratung getroffen werden.
Beschränkung des Einspruchs
Eine besondere taktische Möglichkeit ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch (§ 410 Abs. 2 StPO). In diesem Fall wird der Schuldspruch rechtskräftig – das Gericht verhandelt nur noch über die Höhe der Strafe und die Nebenfolgen. Das Verschärfungsrisiko beim Schuldspruch entfällt, und die Verhandlung konzentriert sich auf die Strafzumessung.
Diese Strategie bietet sich an, wenn der Tatvorwurf nicht bestreitbar ist, aber die Rechtsfolgen (insbesondere Fahrverbot, Tagessatzhöhe oder Anzahl der Tagessätze) als unverhältnismäßig erscheinen.
Fazit
Ein Penalty Order ist kein unabwendbares Schicksal. Die zweiwöchige Einspruchsfrist eröffnet die Möglichkeit, den Fall in einer Hauptverhandlung vollständig neu aufzurollen. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von der Beweislage, den drohenden Konsequenzen und den realistischen Erfolgsaussichten ab. Rechtsanwalt Bafteh berät Betroffene in Bonn und Köln umfassend zu allen Aspekten des Penalty Ordersverfahrens – von der Akteneinsicht über die Einspruchsstrategie bis zur Hauptverhandlung.
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