Strafverteidiger am Amtsgericht Siegburg

Das Amtsgericht Siegburg ist für Strafsachen in weiten Teilen des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Wer eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage zum Amtsgericht Siegburg erhält, sollte frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt Beschuldigte vor dem Amtsgericht Siegburg.

Zuständigkeit

Für Strafsachen ist das Amtsgericht Siegburg unter anderem für Sankt Augustin, Troisdorf und Hennef zuständig. Die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft Bonn.

Spruchkörper und Ablauf

Je nach Schwere des Vorwurfs entscheidet der Strafrichter oder das Schöffengericht; für Jugendliche und Heranwachsende sind der Jugendrichter und das Jugendschöffengericht zuständig.

Anfahrt und Erreichbarkeit

Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg. Planen Sie für die Eingangskontrolle (Sicherheitsschleuse) ausreichend Zeit ein und führen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.

Verhalten am Sitzungstag

Erscheinen Sie pünktlich, halten Sie Ihre Ladung und Ihren Ausweis bereit und passieren Sie die Eingangskontrolle rechtzeitig. Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne anwaltlichen Beistand – auch nicht in Gesprächen auf dem Flur.

Häufige Fragen

Welcher Spruchkörper entscheidet über meinen Fall? Am Amtsgericht Siegburg entscheiden je nach Straferwartung der Strafrichter oder das Schöffengericht. Schwerere Verfahren werden vor dem Landgericht Bonn verhandelt.

Kann ich gegen ein Urteil vorgehen? Gegen ein Urteil des Amtsgerichts Siegburg ist die Berufung zum Landgericht Bonn oder die Revision möglich. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche.

Sie haben eine Ladung zum Amtsgericht Siegburg erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Ihren Fall und das weitere Vorgehen.

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Wann wird vor welchem Spruchkörper angeklagt?

Welches Gericht und welcher Spruchkörper über eine Anklage entscheidet, richtet sich nach der Schwere des Vorwurfs und der zu erwartenden Strafe (§§ 24 ff., 74 ff. GVG):

  1. Strafrichter (Amtsgericht): Einzelrichter für Vergehen mit einer Straferwartung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sowie für Privatklagesachen.
  2. Jugendrichter (Amtsgericht): zuständig für Jugendstrafsachen geringerer Bedeutung; entscheidet nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).
  3. Schöffengericht (Amtsgericht): ein Berufsrichter und zwei Schöffen; zuständig für Vergehen und Verbrechen mit einer Straferwartung von bis zu vier Jahren.
  4. Große Strafkammer (Landgericht): mehrere Berufsrichter und Schöffen; erstinstanzlich zuständig für schwere Straftaten mit einer Straferwartung über vier Jahren.
  5. Schwurgericht (Landgericht): besonders besetzte große Strafkammer für Tötungs- und andere Kapitaldelikte, etwa Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.
  6. Kleine Strafkammer (Landgericht, Berufung): entscheidet über Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts.

Welcher Spruchkörper zuständig ist, hat erhebliche Auswirkungen auf Ablauf und Verteidigungsstrategie. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt vor allen genannten Spruchkörpern.

Warum BAFTEH Strafverteidigung?

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