Strafverteidigung bei Nachstellung (Stalking) in Bonn

Rechtsgrundlage
§ 238 StGB
Strafrahmen
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Kurzfassung
Unbefugtes und beharrliches Nachstellen einer Person durch wiederholte Kontaktaufnahme oder Auflauern

Der Vorwurf der Nachstellung – umgangssprachlich Stalking – nach § 238 StGB betrifft beharrliches, das Leben der betroffenen Person erheblich beeinträchtigendes Verhalten. Die folgenden Abschnitte erläutern den Tatvorwurf, die Strafen und die Verteidigung in Bonn.

Worum geht es bei dem Tatvorwurf?

Strafbar macht sich, wer einer Person in einer Weise beharrlich nachstellt, die geeignet ist, ihre Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen – etwa durch das Aufsuchen der räumlichen Nähe, wiederholte Kontaktversuche oder Bedrohungen.

Der Gesetzgeber hat den Tatbestand mehrfach erweitert, auch im Hinblick auf Cyberstalking. Entscheidend ist die Beharrlichkeit des Verhaltens und seine Eignung, die Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen.

Welche Strafe droht?

Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen ist er höher. Häufig steht die Nachstellung im Zusammenhang mit Trennungssituationen.

Begleitend spielen oft zivilrechtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz eine Rolle.

Typische Fallkonstellationen

Typisch sind Konstellationen nach dem Ende einer Beziehung, anhaltende Kontaktversuche über verschiedene Kanäle oder das wiederholte Aufsuchen der betroffenen Person. Die Abgrenzung zwischen noch zulässigem Verhalten und strafbarer Nachstellung ist häufig schwierig.

Typische Beweismittel im Ermittlungsverfahren

Maßgeblich sind Chat-, Nachrichten- und Anrufprotokolle, Aufzeichnungen der betroffenen Person, Zeugenaussagen sowie gegebenenfalls digitale Spuren. Der dokumentierte Verlauf über einen längeren Zeitraum ist zentral.

Verteidigungsansätze

Ansatzpunkte sind die Frage der Beharrlichkeit und der erheblichen Beeinträchtigung, die Abgrenzung zu zulässigem Verhalten, der Vorsatz sowie Zweifel an der Urheberschaft einzelner Handlungen.

Die Verteidigung prüft den dokumentierten Verlauf genau und ordnet die einzelnen Handlungen in ihren Kontext ein.

Einstellung, Strafbefehl oder Hauptverhandlung

Verfahren wegen Nachstellung werden je nach Schwere durch Einstellung nach § 153a StPO, durch einen Strafbefehl oder in der Hauptverhandlung erledigt.

Wann ist ein Pflichtverteidiger erforderlich?

Eine notwendige Verteidigung liegt eher selten vor. In schwerwiegenden Fällen oder in Verbindung mit weiteren Vorwürfen kann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Betracht kommen.

Was Sie jetzt tun sollten

Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Angaben zur Sache. Schalten Sie umgehend einen Verteidiger ein, der Akteneinsicht beantragt und die weitere Strategie entwickelt. Gerade in diesem sensiblen Bereich ist ein sachliches, ausschließlich auf die Akte gestütztes Vorgehen entscheidend. Mehr zum Ablauf auf unserer Seite zum Strafverteidiger in Bonn.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann ist Kontaktaufnahme strafbar? Entscheidend sind Beharrlichkeit und die Eignung, die Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen.

Welche Rolle spielen Schutzanordnungen? Häufig laufen parallel zivilrechtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Nachstellung nach Konstellation

Nach Trennung und Beziehungsende

Die meisten Stalking-Vorwürfe entstehen nach Trennungen: Nachrichtenfluten, Aufsuchen, Kontakt über Dritte. Strafbar ist erst die wiederholte, die Lebensgestaltung nicht unerheblich beeinträchtigende Nachstellung – Einzelakte genügen nicht.

Digitale Nachstellung

Fake-Profile, Ausspähen von Accounts und Bestellungen im Namen des Opfers sind seit der Reform ausdrücklich erfasst. Urheberschaft und Zugriffswege sind die technischen Beweisfragen.

Parallel laufende Gewaltschutzverfahren

Häufig existieren zugleich Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz; Verstöße gegen Anordnungen sind eigenständig strafbar. Beide Verfahren müssen abgestimmt geführt werden – Erklärungen im einen wirken im anderen fort.

Beharrlichkeit und Beeinträchtigung

Wie viele Handlungen über welchen Zeitraum „beharrlich“ sind und wann die Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt ist, lässt Wertungsspielräume – hier liegt der Kern der Verteidigung.

Kontaktaufnahme nach Anzeige

Jeder weitere Kontaktversuch nach einer Anzeige verschlechtert die Lage und kann Haftgründe schaffen. Kommunikation läuft ab jetzt ausschließlich über den Verteidiger.

Tatvorwurf Nachstellung (Stalking): Das ist jetzt wichtig

Sagen Sie zunächst nichts zur Sache

Als beschuldigte Person sind Sie nie verpflichtet, sich zum Vorwurf zu äußern. Was Sie bei der Polizei sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Geben Sie Erklärungen ausschließlich über Ihren Verteidiger ab und erst nach Akteneinsicht.

Akteneinsicht zuerst

Eine tragfähige Verteidigung in einem solchen Verfahren setzt die Kenntnis der Ermittlungsakte voraus. Erst wenn feststeht, welche Beweise vorliegen, lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder Schweigen die bessere Strategie bleibt.

Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung

Nicht jedes Verfahren endet mit einer Hauptverhandlung. Je nach Beweislage und Vorbelastung kommen eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 II StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO) in Betracht. Häufig lässt sich auch ein Strafbefehl ohne öffentliche Verhandlung erreichen.

Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung

Bei vielen Delikten kann ein Täter-Opfer-Ausgleich oder die Wiedergutmachung des Schadens (§ 46a StGB) die Strafe erheblich mildern oder eine Einstellung ermöglichen. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir nach Aktenlage.

Was wir nach Akteneinsicht für Sie tun

Wir prüfen die Beweise auf Belastbarkeit und Verwertbarkeit, suchen nach Verfahrensfehlern, entwickeln die Einlassungsstrategie, verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung und vertreten Sie – wenn nötig – in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht Bonn.

24/7 erreichbar: +49 228 504 463 36

Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Im Strafverfahren hängt die Verteidigungsstrategie wesentlich vom Akteninhalt, dem konkreten Tatvorwurf und der Beweislage ab.

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Rechtsanwalt Philip Bafteh

Verfasst von Rechtsanwalt Philip Bafteh, Strafverteidiger in Bonn. Philip Bafteh veröffentlicht regelmäßig zu strafrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Themen und verteidigt Beschuldigte in Ermittlungs- und Hauptverfahren.

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Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

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