Strafverteidigung bei Schwere Körperverletzung in Bonn

Rechtsgrundlage
§ 226 StGB
Strafrahmen
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren
Kurzfassung
Körperverletzung mit dauerhaften schweren Folgen wie Verlust eines Körperglieds oder der Sehkraft

Der Vorwurf der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB knüpft an besonders gravierende, dauerhafte Verletzungsfolgen an und ist ein Verbrechen. Wegen des hohen Strafrahmens ist eine frühzeitige, sorgfältige Verteidigung entscheidend. Die folgenden Abschnitte erläutern den Tatvorwurf, die Strafen und die Verteidigung in Bonn.

Worum geht es bei dem Tatvorwurf?

Die schwere Körperverletzung setzt voraus, dass die Tat eine schwere dauerhafte Folge nach sich zieht – etwa den Verlust des Sehvermögens, eines wichtigen Körperglieds, der Fortpflanzungsfähigkeit oder eine dauerhafte erhebliche Entstellung.

Erforderlich ist ein Zusammenhang zwischen der Körperverletzung und der schweren Folge; auf deren Eintritt muss sich zumindest Fahrlässigkeit beziehen. Die Abgrenzung zur gefährlichen und zur einfachen Körperverletzung ist daher von zentraler Bedeutung.

Welche schweren Folgen erfasst das Gesetz?

Das Gesetz zählt die schweren Folgen abschließend auf. Dazu gehören neben dem Verlust wichtiger Körperfunktionen auch der Verfall in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung. Ob eine eingetretene Folge tatsächlich „schwer“ und „dauerhaft“ im Sinne des Gesetzes ist, wird häufig über medizinische Gutachten entschieden.

Welche Strafe droht?

Der Strafrahmen reicht von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe; in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bei vorsätzlichem Herbeiführen der schweren Folge ist die Mindeststrafe erhöht.

Wegen des Verbrechenscharakters und der hohen Mindeststrafe ist eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung besonders wichtig, um die rechtliche Einordnung von Anfang an mitzugestalten.

Typische Fallkonstellationen

Typisch sind Vorwürfe nach Auseinandersetzungen mit schwerwiegenden Verletzungsfolgen, etwa bei Schlägen ins Gesicht mit dauerhafter Schädigung des Sehvermögens oder bei Angriffen mit bleibenden Folgen. Häufig ist umstritten, ob die Folge tatsächlich dauerhaft ist.

Typische Beweismittel im Ermittlungsverfahren

Maßgeblich sind ärztliche und rechtsmedizinische Gutachten zu den Verletzungsfolgen und ihrer Dauerhaftigkeit, Zeugenaussagen, Lichtbilder und gegebenenfalls Videoaufnahmen. Die Frage, ob eine Folge schwer und dauerhaft im Sinne des Gesetzes ist, wird häufig über Gutachten entschieden.

Verteidigungsansätze

Ansatzpunkte sind das Vorliegen der schweren Folge und ihrer Dauerhaftigkeit, der Zurechnungszusammenhang zwischen Tat und Folge, eine Notwehrlage, das Fehlen des Vorsatzes hinsichtlich der Grundtat sowie Zweifel an der Täterschaft.

Gelingt es, die schwere Folge in Frage zu stellen, verbleibt häufig nur der Vorwurf der gefährlichen oder einfachen Körperverletzung – mit erheblich günstigeren Folgen und wieder eröffneten Einstellungsmöglichkeiten.

Aussage bei der Polizei? Warum Schweigen regelmäßig sinnvoll ist

Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Eine vorschnelle Aussage ohne Kenntnis der Akte legt Sie fest und kann unbeabsichtigt belasten. Sinnvoll ist es deshalb, zunächst konsequent zu schweigen, die Verteidigung anzeigen zu lassen und erst nach Akteneinsicht in Abstimmung mit dem Verteidiger über eine Einlassung zu entscheiden. Auch ein vermeintlich harmloses Gespräch am Rande kann protokolliert und später verwendet werden.

Einstellung, Strafbefehl oder Hauptverhandlung

Wegen des Verbrechenscharakters kommt es in der Regel zur Anklage und Hauptverhandlung; eine Einstellung oder ein Strafbefehl scheidet aus. Gelingt eine Herabstufung auf eine einfachere Körperverletzung, eröffnen sich wieder mildere Wege.

Wann ist ein Pflichtverteidiger erforderlich?

Bei der schweren Körperverletzung als Verbrechen liegt regelmäßig ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, häufig verbunden mit Untersuchungshaft. Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist hier die Regel.

Was Sie jetzt tun sollten

Bei diesem Vorwurf steht viel auf dem Spiel. Machen Sie keine Angaben zur Sache, kontaktieren Sie frühzeitig einen Verteidiger und sichern Sie Unterlagen oder Informationen, die für Ihre Verteidigung von Bedeutung sein könnten. Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer ist der Spielraum, das Verfahren günstig zu beeinflussen. Mehr zum grundsätzlichen Ablauf finden Sie auf unserer Seite zum Strafverteidiger in Bonn.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine schwere Folge? Etwa der dauerhafte Verlust des Sehvermögens, eines Körperglieds oder eine erhebliche dauerhafte Entstellung.

Muss die schwere Folge gewollt sein? Nein, hinsichtlich der schweren Folge genügt grundsätzlich Fahrlässigkeit; bei Vorsatz ist die Strafe höher.

Kann der Vorwurf herabgestuft werden? Wird die schwere Folge entkräftet, verbleibt oft nur eine gefährliche oder einfache Körperverletzung.

Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Häufig gestellte Fragen

Wann liegt eine schwere Körperverletzung vor?

Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) setzt schwere dauerhafte Folgen voraus, etwa den Verlust des Sehvermögens, Gehörs, der Sprech- oder Fortpflanzungsfähigkeit, eine dauernde Entstellung, Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit. Sie ist ein Verbrechen.

Muss die schwere Folge gewollt sein?

Nein. Für die schwere Folge genügt Fahrlässigkeit (§ 18 StGB). Wird sie absichtlich oder wissentlich herbeigeführt, erhöht sich die Strafe.

Welche Verteidigungsansätze gibt es?

Im Vordergrund stehen Kausalität und Zurechnung der schweren Folge, die medizinische Begutachtung sowie die Frage der Notwehr.

Muss ich zur Polizei, wenn ich als Beschuldigter vorgeladen werde?

Einer rein polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen, und Sie sind nie verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sollten Sie folgen – schweigen dürfen Sie aber auch dort.

Sollte ich vor der Akteneinsicht aussagen?

In aller Regel nein. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich nicht beurteilen, welche Beweise vorliegen. Eine Einlassung sollte erst nach Akteneinsicht und in Abstimmung mit dem Verteidiger erfolgen.

Kann ein Strafverfahren eingestellt werden?

Ja. Je nach Beweislage kommen eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 II StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO) in Betracht. Nach Akteneinsicht prüfen wir die Möglichkeiten.

Vorladung oder Vorwurf wegen Schwere Körperverletzung? Das ist jetzt wichtig

Sagen Sie zunächst nichts zur Sache

Als beschuldigte Person sind Sie nie verpflichtet, sich zum Vorwurf zu äußern. Was Sie bei der Polizei sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Geben Sie Erklärungen ausschließlich über Ihren Verteidiger ab und erst nach Akteneinsicht.

Akteneinsicht zuerst

Eine tragfähige Verteidigung in einem Verfahren wegen Schwere Körperverletzung setzt die Kenntnis der Ermittlungsakte voraus. Erst wenn feststeht, welche Beweise vorliegen, lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder Schweigen die bessere Strategie bleibt.

Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung

Nicht jedes Verfahren endet mit einer Hauptverhandlung. Je nach Beweislage und Vorbelastung kommen eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 II StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO) in Betracht. Häufig lässt sich auch ein Strafbefehl ohne öffentliche Verhandlung erreichen.

Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung

Bei vielen Delikten kann ein Täter-Opfer-Ausgleich oder die Wiedergutmachung des Schadens (§ 46a StGB) die Strafe erheblich mildern oder eine Einstellung ermöglichen. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir nach Aktenlage.

Was wir nach Akteneinsicht für Sie tun

Wir prüfen die Beweise auf Belastbarkeit und Verwertbarkeit, suchen nach Verfahrensfehlern, entwickeln die Einlassungsstrategie, verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung und vertreten Sie – wenn nötig – in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht Bonn.

24/7 erreichbar: +49 228 504 463 36

Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Im Strafverfahren hängt die Verteidigungsstrategie wesentlich vom Akteninhalt, dem konkreten Tatvorwurf und der Beweislage ab.

Weiterführende Themen

Verwandte Delikte: zur Deliktübersicht

Typische Verfahrenssituationen: Vorladung, Strafbefehl, Durchsuchung, Untersuchungshaft

Lokale Verteidigung: Strafverteidiger Bonn, Köln, Pflichtverteidiger Bonn

Warum BAFTEH Strafverteidigung?

  • Direkter Kontakt zum Verteidiger – ohne Umwege
  • Rund um die Uhr erreichbar – auch nachts und am Wochenende
  • Schnelle Akteneinsicht und klare Verteidigungsstrategie
  • Schwerpunkt ausschließlich im Strafrecht
  • Verteidigung in Bonn, Köln und der gesamten Region
Rechtsanwalt Philip Bafteh

Verfasst von Rechtsanwalt Philip Bafteh, Strafverteidiger in Bonn. Philip Bafteh veröffentlicht regelmäßig zu strafrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Themen und verteidigt Beschuldigte in Ermittlungs- und Hauptverfahren.

Mehr zur Person →

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Kostenfreie Ersteinschätzung

Sie haben eine Vorladung erhalten oder es wird gegen Sie ermittelt? Rufen Sie uns an – die erste Einschätzung am Telefon ist bis zu 10 Minuten kostenfrei.

+49 228 504 463 36