Körperverletzung, Raub, Bedrohung oder Widerstand: Bei Gewaltvorwürfen steht oft Aussage gegen Aussage. Notwehr, Provokation und die Beweislage entscheiden über Einstellung, Geldstrafe oder Haft. Wir verteidigen in Bonn konsequent von der ersten Vernehmung an.