Mit dem rechtskräftigen Urteil endet das Erkenntnisverfahren – und die Strafvollstreckung beginnt. In dieser Phase entscheidet sich, wie eine Strafe tatsächlich vollzogen wird, ob eine vorzeitige Entlassung erreichbar ist und welche Rechte im Vollzug bestehen. Wir begleiten Verurteilte und ihre Angehörigen in allen Fragen der Strafvollstreckung – sachlich, vorausschauend und konsequent. Gerade hier lässt sich durch fundierte Anträge und fristgerechtes Vorgehen oft Spürbares erreichen.

Unsere Tätigkeitsfelder in der Strafvollstreckung

Von der vorzeitigen Entlassung über Vollzugslockerungen bis zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe – wir vertreten Sie in den zentralen Verfahren der Strafvollstreckung:

Reststrafenaussetzung§ 57 StGB · 2/3- und HalbstrafeAntrag nach § 109 StVollzGGerichtliche EntscheidungVollzugslockerungenAusgang · Freigang · UrlaubStrafaufschub & Hindernisse§§ 455, 456 StPOErsatzfreiheitsstrafe abwenden§ 43 StGB

Warum anwaltliche Begleitung in der Strafvollstreckung zählt

Entscheidungen über die Aussetzung des Strafrests, über Lockerungen oder über einen Aufschub setzen begründete Anträge und das Wahren enger Fristen voraus. Häufig sind Stellungnahmen der Vollzugsbehörde oder der Staatsanwaltschaft zu entkräften, eine günstige Sozialprognose herauszuarbeiten und Auflagen sinnvoll auszugestalten. Wir bereiten Anträge sorgfältig vor, nehmen Akteneinsicht und vertreten Sie gegenüber Vollzugsbehörde, Staatsanwaltschaft und Strafvollstreckungskammer.

Zuständigkeit und Ablauf

Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft. Über wesentliche Entscheidungen – etwa die Aussetzung des Strafrests zur Bewährung – entscheidet die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht. Gegen Maßnahmen der Vollzugsbehörde steht der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG offen. Je früher die Verteidigung eingebunden ist, desto besser lassen sich Anträge, Fristen und Prognosen steuern.

Sie haben Fragen zur Vollstreckung Ihrer Strafe oder zur vorzeitigen Entlassung? Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Ihren Fall und die nächsten Schritte.

Hinweis: Diese Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände.