Strafverteidigung bei Kindergeldbetrug in Bonn

Rechtsgrundlage
§ 263 StGB
Strafrahmen
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren; in besonders schweren Fällen mehr (§ 263 Abs. 3 StGB)
Kurzfassung
Erschleichen von Kindergeld durch verschwiegene Änderungen gegenüber der Familienkasse

Der Vorwurf des Kindergeldbetrugs betrifft Eltern und Berechtigte, die Kindergeld über die Familienkasse beziehen, obwohl die Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen sind. Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Wer leistungserhebliche Änderungen verschweigt, riskiert ein Strafverfahren wegen Betrugs (§ 263 StGB). Die folgenden Abschnitte erläutern die typischen Fälle und die Verteidigung.

Was ist Kindergeldbetrug?

Kindergeld wird für Kinder bis 18 Jahre und unter bestimmten Voraussetzungen für volljährige Kinder bis 25 Jahre gezahlt – etwa während einer Ausbildung oder eines Studiums. Strafbar macht sich, wer über leistungserhebliche Tatsachen täuscht oder eine Änderung nicht mitteilt, die den Anspruch entfallen lässt. Auch hier erfolgt die Tat häufig durch Unterlassen, weil eine Mitteilungspflicht gegenüber der Familienkasse verletzt wird.

Typische Konstellationen

  • Beendete Ausbildung: Fortbezug von Kindergeld, obwohl das volljährige Kind die Ausbildung abgebrochen oder beendet hat.
  • Wohnsitz im Ausland: Bezug von Kindergeld, obwohl Kind oder Berechtigter ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben.
  • Doppelbezug: gleichzeitiger Bezug durch beide Elternteile oder durch eine weitere berechtigte Person.
  • Getrennt lebende Eltern: Bezug durch einen Elternteil, obwohl das Kind beim anderen lebt.

Erforderlich sind stets eine konkrete Mitteilungspflicht, Vorsatz und ein dadurch verursachter Schaden.

Zuständige Behörde und Zoll

Zuständig ist die Familienkasse, die ihre Daten regelmäßig mit Meldebehörden und anderen Stellen abgleicht. Steht der Bezug ausnahmsweise im Zusammenhang mit Schwarzarbeit oder weiteren Sozialleistungen, kann auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls beteiligt sein. Deren Befugnisse wurden zum 1. Januar 2026 durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung erweitert: Die Hauptzollämter agieren seither als sogenannte „kleine Staatsanwaltschaft“ und können Verfahren wegen Sozialleistungsbetrugs in geeigneten Fällen eigenständig führen.

Welche Strafe droht?

Es gilt der Strafrahmen des § 263 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bei überschaubaren Beträgen und Ersttätern sind eine Einstellung (§§ 153, 153a StPO) oder ein Strafbefehl die Regel. Daneben fordert die Familienkasse das zu Unrecht gezahlte Kindergeld zurück; diese Rückforderung ist vom Strafverfahren zu trennen.

Verteidigung

Die Verteidigung prüft, ab welchem Zeitpunkt der Anspruch tatsächlich entfallen ist, ob eine Mitteilungspflicht verletzt wurde und ob Vorsatz vorlag – gerade bei volljährigen Kindern in Ausbildung sind die Voraussetzungen komplex und Irrtümer häufig. Vor jeder Einlassung sollte Akteneinsicht genommen werden.

Praxisbeispiel und Besonderheiten

Beispiel: Ein Vater bezieht weiter Kindergeld, obwohl sein 21-jähriger Sohn die Ausbildung vor einem halben Jahr abgebrochen hat und seitdem in Vollzeit arbeitet. Die Familienkasse erfährt dies über eine Meldung; der Anspruch entfiel mit dem Abbruch. Schaden ist das ab diesem Zeitpunkt gezahlte Kindergeld.

Eine Besonderheit ist die Vielzahl der Anspruchsvoraussetzungen bei volljährigen Kindern (Ausbildung, Übergangszeiten, Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, Freiwilligendienste). Gerade diese Komplexität führt häufig zu Irrtümern – und ohne Vorsatz scheidet ein Betrug aus. Bei im Ausland lebenden Kindern ist zudem das europäische Koordinierungsrecht zu beachten.

Diese Seite ist Teil unseres Überblicks zum Sozialleistungsbetrug; zum Grundtatbestand siehe Betrug (§ 263 StGB).

Hinweis: Diese Ausführungen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen

Ist es Betrug, wenn mein Kind die Ausbildung beendet und ich weiter Kindergeld bezogen habe?

Es kann Betrug sein, wenn eine Mitteilungspflicht bestand, Sie die Änderung kannten und dadurch ein Schaden entstand. Entscheidend ist der Vorsatz.

Muss ich das Kindergeld zurückzahlen?

Die Rückforderung der Familienkasse ist vom Strafverfahren getrennt und entsteht meist auch dann, wenn das Verfahren eingestellt wird.

Welche Behörde ist zuständig?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit; bei Bezug zu Schwarzarbeit kann zusätzlich der Zoll beteiligt sein.

Muss ich zur Polizei, wenn ich als Beschuldigter vorgeladen werde?

Einer rein polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen, und Sie sind nie verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sollten Sie folgen – schweigen dürfen Sie aber auch dort.

Sollte ich vor der Akteneinsicht aussagen?

In aller Regel nein. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich nicht beurteilen, welche Beweise vorliegen. Eine Einlassung sollte erst nach Akteneinsicht und in Abstimmung mit dem Verteidiger erfolgen.

Kann ein Strafverfahren eingestellt werden?

Ja. Je nach Beweislage kommen eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 II StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO) in Betracht. Nach Akteneinsicht prüfen wir die Möglichkeiten.

Tatvorwurf Kindergeldbetrug: Das ist jetzt wichtig

Worauf es beim Vorwurf des Kindergeldbetrugs ankommt

Beim Kindergeld geht es häufig um den Wegfall der Voraussetzungen bei volljährigen Kindern. Die Verteidigung prüft, ab wann der Anspruch entfiel, ob eine Mitteilungspflicht gegenüber der Familienkasse verletzt wurde und ob Vorsatz vorlag. Gerade bei Kindern in Ausbildung sind Irrtümer häufig.

Sagen Sie zunächst nichts zur Sache

Als beschuldigte Person sind Sie nie verpflichtet, sich zum Vorwurf zu äußern. Was Sie bei der Polizei sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Geben Sie Erklärungen ausschließlich über Ihren Verteidiger ab und erst nach Akteneinsicht.

Akteneinsicht zuerst

Eine tragfähige Verteidigung in einem solchen Verfahren setzt die Kenntnis der Ermittlungsakte voraus. Erst wenn feststeht, welche Beweise vorliegen, lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder Schweigen die bessere Strategie bleibt.

Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung

Nicht jedes Verfahren endet mit einer Hauptverhandlung. Je nach Beweislage und Vorbelastung kommen eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 II StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO) in Betracht. Häufig lässt sich auch ein Strafbefehl ohne öffentliche Verhandlung erreichen.

Rückzahlung, Schadensberechnung und Vorsatz

Bei Sozialleistungsdelikten ist die Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Beträge von der strafrechtlichen Bewertung zu trennen: Der strafrechtliche Schaden umfasst nur den Betrag, der bei korrekten Angaben nicht gezahlt worden wäre. Die Verteidigung prüft die konkrete Mitteilungspflicht, den Vorsatz und die häufig zu hoch angesetzte Schadensberechnung der Behörde. Eine frühzeitige, durchdachte Rückzahlung kann die Strafzumessung und eine Einstellung gegen Auflage positiv beeinflussen.

Was wir nach Akteneinsicht für Sie tun

Wir prüfen die Beweise auf Belastbarkeit und Verwertbarkeit, suchen nach Verfahrensfehlern, entwickeln die Einlassungsstrategie, verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung und vertreten Sie – wenn nötig – in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht Bonn.

24/7 erreichbar: +49 228 504 463 36

Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Im Strafverfahren hängt die Verteidigungsstrategie wesentlich vom Akteninhalt, dem konkreten Tatvorwurf und der Beweislage ab.

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Rechtsanwalt Philip Bafteh

Verfasst von Rechtsanwalt Philip Bafteh, Strafverteidiger in Bonn. Philip Bafteh veröffentlicht regelmäßig zu strafrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Themen und verteidigt Beschuldigte in Ermittlungs- und Hauptverfahren.

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Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

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