Als Opfer einer Straftat sind Sie im Strafverfahren nicht nur Zeuge, sondern Träger eigener Rechte. Wir vertreten Verletzte und Geschädigte konsequent – als Nebenklage- und Opferanwalt setzen wir Ihre Interessen gegenüber Beschuldigten, Staatsanwaltschaft und Gericht durch und helfen Ihnen, zivilrechtliche Ansprüche bereits im Strafverfahren geltend zu machen.
Unsere Tätigkeitsfelder in der Opfervertretung
Von der Nebenklage über das Adhäsionsverfahren bis zur Opferentschädigung – wir begleiten Sie in allen Verfahren rund um Ihre Rechte als Verletzter:
Ihre Rechte als Verletzter im Strafverfahren
Verletzte bestimmter Straftaten können sich der öffentlichen Klage als Nebenkläger anschließen und erhalten damit ein Anwesenheits-, Frage- und Antragsrecht. Über einen Rechtsanwalt besteht ein eigenes Recht auf Akteneinsicht (§ 406e StPO). In geeigneten Fällen kann zudem ein Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung bestehen, die Sie vor, während und nach der Hauptverhandlung begleitet.
Ansprüche durchsetzen – ohne zweiten Prozess
Im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) können Schmerzensgeld und Schadensersatz unmittelbar im Strafverfahren zugesprochen werden – ein separater Zivilprozess wird so häufig entbehrlich. Ergänzend prüfen wir Ansprüche nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) und – wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellt – die Möglichkeiten der Klageerzwingung (§ 172 StPO).
Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Nehmen Sie vertraulich Kontakt auf – wir prüfen Ihre Rechte und das weitere Vorgehen.
Hinweis: Diese Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände.