Im Adhäsionsverfahren nach den §§ 403 ff. StPO können Sie zivilrechtliche Ansprüche unmittelbar im Strafverfahren geltend machen – ohne einen gesonderten Zivilprozess führen zu müssen.
Welche Ansprüche geltend gemacht werden können
In Betracht kommen insbesondere Schmerzensgeld und Schadensersatz, die aus der Straftat herrühren. Das Strafgericht kann hierüber im Urteil mitentscheiden.
Die Vorteile auf einen Blick
Ein separater Zivilprozess wird häufig entbehrlich, Sie erhalten einen vollstreckbaren Titel, das Kostenrisiko ist regelmäßig geringer und das Verfahren ist oft schneller. Gerade für Verletzte ist das ein erheblicher Vorteil.
Antrag und unsere Begleitung
Der Antrag kann bis zum Beginn der Schlussvorträge gestellt werden. Wir beziffern Ihre Ansprüche, begründen sie und setzen sie im Strafverfahren durch.
Sie möchten Ihre Ansprüche im Strafverfahren durchsetzen? Nehmen Sie vertraulich Kontakt auf.
Hinweis: Diese Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.