Als Verletzter bestimmter Straftaten können Sie sich der öffentlichen Klage als Nebenkläger anschließen und werden so vom bloßen Zeugen zum aktiven Verfahrensbeteiligten mit eigenen Rechten.
Wer sich als Nebenkläger anschließen kann
Die Nebenklage ist nach § 395 StPO insbesondere bei Sexualdelikten, bei Körperverletzungsdelikten, bei versuchten Tötungsdelikten sowie bei Nachstellung und Freiheitsentziehung möglich. Bei Tötungsdelikten können sich nahe Angehörige anschließen.
Ihre Rechte als Nebenkläger
Als Nebenkläger haben Sie ein Anwesenheitsrecht, ein Fragerecht, das Recht, Beweisanträge zu stellen und Erklärungen abzugeben, sowie ein eigenes Rechtsmittelrecht. In schweren Fällen wird Ihnen nach § 397a StPO ein anwaltlicher Beistand beigeordnet – bei bestimmten Taten unabhängig von Ihren Einkommensverhältnissen, sonst im Wege der Prozesskostenhilfe.
Unsere Vertretung
Wir prüfen die Voraussetzungen der Nebenklage, beantragen die Beiordnung und vertreten Ihre Interessen konsequent in der Hauptverhandlung – damit Ihre Stimme im Verfahren Gewicht hat.
Sie möchten sich als Nebenkläger anschließen? Nehmen Sie vertraulich Kontakt auf.
Hinweis: Diese Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.