Die psychosoziale Prozessbegleitung nach § 406g StPO bietet besonders belasteten Verletzten Unterstützung vor, während und nach der Hauptverhandlung – ergänzend zur anwaltlichen Vertretung.
Was die Prozessbegleitung leistet
Die Prozessbegleitung informiert über den Ablauf, ist bei Vernehmungen und in der Hauptverhandlung an Ihrer Seite und hilft, die Belastung zu verringern. Sie leistet keine Rechtsberatung – diese bleibt Aufgabe des anwaltlichen Beistands.
Anspruch auf Beiordnung
Besonders schutzbedürftigen Verletzten – etwa bei schweren Sexual- oder Gewaltdelikten – wird eine psychosoziale Prozessbegleitung auf Antrag beigeordnet; sie ist dann für die Betroffenen kostenfrei.
Zusammenspiel mit anwaltlicher Vertretung
Wir koordinieren die anwaltliche Vertretung mit der Prozessbegleitung, damit Sie rechtlich und menschlich bestmöglich begleitet sind.
Sie wünschen Begleitung im Strafverfahren? Nehmen Sie vertraulich Kontakt auf.
Hinweis: Diese Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.