Die psychosoziale Prozessbegleitung nach § 406g StPO bietet besonders belasteten Verletzten Unterstützung vor, während und nach der Hauptverhandlung – ergänzend zur anwaltlichen Vertretung.

Was die Prozessbegleitung leistet

Die Prozessbegleitung informiert über den Ablauf, ist bei Vernehmungen und in der Hauptverhandlung an Ihrer Seite und hilft, die Belastung zu verringern. Sie leistet keine Rechtsberatung – diese bleibt Aufgabe des anwaltlichen Beistands.

Anspruch auf Beiordnung

Besonders schutzbedürftigen Verletzten – etwa bei schweren Sexual- oder Gewaltdelikten – wird eine psychosoziale Prozessbegleitung auf Antrag beigeordnet; sie ist dann für die Betroffenen kostenfrei.

Zusammenspiel mit anwaltlicher Vertretung

Wir koordinieren die anwaltliche Vertretung mit der Prozessbegleitung, damit Sie rechtlich und menschlich bestmöglich begleitet sind.

Sie wünschen Begleitung im Strafverfahren? Nehmen Sie vertraulich Kontakt auf.

Hinweis: Diese Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Was psychosoziale Prozessbegleitung leistet

Die psychosoziale Prozessbegleitung (§ 406g StPO, PsychPbG) ist ein eigenständiges Unterstützungsangebot für besonders schutzbedürftige Verletzte – neben der anwaltlichen Vertretung. Speziell ausgebildete Begleiterinnen und Begleiter informieren über den Ablauf des Verfahrens, begleiten zu Vernehmungen und in die Hauptverhandlung und helfen, die emotionale Belastung des Verfahrens zu bewältigen. Sie leisten ausdrücklich keine Rechtsberatung und sprechen nicht über den Inhalt der Aussage – das schützt die Aussage vor dem Einwand der Beeinflussung und ist gesetzlich so vorgesehen.

Wer einen Anspruch auf kostenfreie Beiordnung hat

Bei schweren Sexual- und Gewaltdelikten sowie bei kindlichen und jugendlichen Verletzten ordnet das Gericht auf Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung kostenfrei bei (§ 406g Abs. 3 StPO). Erfasst sind insbesondere Verletzte von Straftaten nach den §§ 174 ff. StGB sowie schwerer Gewalttaten, ferner Verletzte unter 18 Jahren. Auch außerhalb der gesetzlichen Beiordnungsfälle kann eine Begleitung auf eigene Kosten oder über Opferhilfeeinrichtungen organisiert werden. Den Beiordnungsantrag stellen wir als Ihre anwaltliche Vertretung und begründen die besondere Schutzbedürftigkeit.

Zusammenspiel mit der anwaltlichen Vertretung

Prozessbegleitung und Opferanwalt ergänzen sich: Die Begleitung stabilisiert menschlich, wir vertreten rechtlich – als Nebenklagevertretung, bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren und bei Schutzanträgen in der Hauptverhandlung, etwa dem Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 171b GVG), der Vernehmung per Video (§ 247a StPO) oder der Entfernung des Angeklagten während Ihrer Aussage (§ 247 StPO). So muss niemand dem Verfahren allein begegnen.

Lokale Praxis in Bonn

Für Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Bonn stehen anerkannte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter zur Verfügung; die Vermittlung erfolgt über Opferhilfeeinrichtungen wie den Weissen Ring oder spezialisierte Beratungsstellen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Wir stellen den Kontakt her, koordinieren Termine und stimmen die Begleitung mit der Verfahrensvertretung ab, damit Vernehmungen und Hauptverhandlungstage planbar werden.

Häufige Fragen

Kostet mich die Prozessbegleitung etwas?

In den gesetzlichen Beiordnungsfällen ist sie für Sie vollständig kostenfrei; die Kosten trägt die Staatskasse. Ob ein Beiordnungsfall vorliegt, prüfen wir und stellen den Antrag beim Gericht.

Erfährt der Angeklagte, was ich mit der Begleitung bespreche?

Die Begleitung spricht mit Ihnen nicht über den Tathergang und wird zu Ihren Gesprächen grundsätzlich nicht als Beweismittel herangezogen; ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht nach Maßgabe des § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO jedoch nicht uneingeschränkt – auch deshalb bleiben Aussageinhalte dort bewusst außen vor.

Ab wann kann die Begleitung beginnen?

Bereits im Ermittlungsverfahren, also vor der ersten polizeilichen Vernehmung. Je früher die Begleitung einsetzt, desto besser lässt sich die Belastung durch das Verfahren auffangen.

Mehr zur Opfervertretung und zu Verletztenrechten & Akteneinsicht. Erreichbar unter 0228 504 463 36.

So kommen Sie zur Prozessbegleitung

Der Weg ist unkompliziert: Sie schildern uns Ihre Situation, wir prüfen den Beiordnungsanspruch und stellen den Antrag beim zuständigen Gericht in Bonn. Parallel stellen wir den Kontakt zu einer anerkannten Begleitperson her, damit das Kennenlernen vor der ersten Vernehmung stattfinden kann. Für Sie entsteht in den gesetzlichen Fällen kein Kostenrisiko – und Sie behalten jederzeit die Entscheidung, ob und wie lange Sie die Begleitung in Anspruch nehmen möchten.