Verletzte haben im Strafverfahren eigene Informations- und Schutzrechte. Über einen Rechtsanwalt erhalten Sie insbesondere Einsicht in die Ermittlungsakte.
Akteneinsicht für Verletzte (§ 406e StPO)
Über einen Rechtsanwalt können Sie Einsicht in die Akten nehmen, soweit Sie ein berechtigtes Interesse darlegen und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Akteneinsicht ist häufig die Grundlage, um Ansprüche zu beziffern und das weitere Vorgehen zu planen.
Weitere Informations- und Schutzrechte
Hinzu kommen Auskunftsrechte über den Ausgang des Verfahrens sowie verschiedene Schutzmöglichkeiten für Zeugen und Verletzte. Wir stellen sicher, dass Sie über den Stand des Verfahrens informiert bleiben.
Unsere Begleitung
Wir beantragen die Akteneinsicht, werten die Akte für Sie aus und leiten daraus die nächsten Schritte ab.
Sie möchten Akteneinsicht als Verletzter nehmen? Nehmen Sie vertraulich Kontakt auf.
Hinweis: Diese Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.