Dieses Glossar erklärt zentrale Begriffe des Straf- und Strafverfahrensrechts kurz und verständlich – mit Verweisen auf vertiefende Beiträge. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Akteneinsicht: Recht des Verteidigers, die Ermittlungsakte einzusehen (§ 147 StPO). Grundlage jeder Verteidigung – vor der Akteneinsicht sollte keine Aussage erfolgen. Mehr: Akteneinsicht.
Anhörungsbogen: Schriftliche Gelegenheit zur Äußerung im Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren. Es besteht keine Pflicht, sich zur Sache zu äußern.
Anklage: Antrag der Staatsanwaltschaft, das Hauptverfahren zu eröffnen (§ 170 I StPO). Danach entscheidet das Gericht über die Eröffnung.
Beschuldigter: Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Hat Schweigerecht und Recht auf Verteidigung.
Bewährung: Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe (§ 56 StGB) unter Auflagen und Weisungen; Widerruf nach § 56f StGB möglich.
Durchsuchung: Ermittlungsmaßnahme nach §§ 102 ff. StPO, grundsätzlich mit richterlichem Beschluss. Mehr: Hausdurchsuchung.
Einstellung: Beendigung des Verfahrens ohne Urteil – mangels Tatverdachts (§ 170 II StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO). Mehr: § 153a StPO.
Ermittlungsverfahren: Erstes Verfahrensstadium unter Leitung der Staatsanwaltschaft – hier werden die Weichen gestellt.
Führungszeugnis: Auszug aus dem Bundeszentralregister; Geldstrafen bis 90 Tagessätze erscheinen bei Ersttätern regelmäßig nicht. Mehr: Eintrag nach Strafbefehl.
Hauptverhandlung: Gerichtliche Verhandlung mit Beweisaufnahme und Urteil. Mehr: Ablauf der Hauptverhandlung.
Pflichtverteidiger: Vom Gericht bestellter Verteidiger in Fällen notwendiger Verteidigung (§ 140 StPO); der Beschuldigte kann einen Anwalt seines Vertrauens benennen. Mehr: Pflichtverteidiger.
Schöffengericht: Spruchkörper des Amtsgerichts mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen für mittlere Kriminalität.
Strafbefehl: Schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung; Einspruch binnen zwei Wochen möglich. Mehr: Strafbefehl.
Tagessatz: Einheit der Geldstrafe: Anzahl spiegelt die Schuld, Höhe das Nettoeinkommen. Mehr: Tagessätze reduzieren.
Untersuchungshaft: Freiheitsentzug vor rechtskräftigem Urteil bei Haftgründen wie Fluchtgefahr (§ 112 StPO). Mehr: Untersuchungshaft.
Vorladung: Aufforderung zur Vernehmung. Beschuldigte müssen einer polizeilichen Vorladung regelmäßig nicht folgen. Mehr: Vorladung.
Berufung: Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Urteile mit neuer Tatsachenverhandlung vor dem Landgericht. Mehr: Berufung.
Revision: Rechtsmittel zur Überprüfung auf Rechtsfehler, z. B. zum OLG Köln. Mehr: Revision.
Einziehung: Abschöpfung von Taterträgen nach §§ 73 ff. StGB. Mehr: Vermögensabschöpfung.
Strafvollstreckung: Verfahrensstadium nach Rechtskraft: Strafantritt, Bewährungsfragen, Reststrafenaussetzung. Mehr: Strafvollstreckung.
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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Eine verbindliche Einschätzung ist erst nach Akteneinsicht möglich.