Der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird oft unterschätzt, kann aber – gerade bei Wiederholung – empfindliche Folgen haben, bis hin zur Einziehung des Fahrzeugs. Dieser Ratgeber erklärt ausführlich die Risiken, die typischen Konstellationen und die Verteidigungsmöglichkeiten.
Was ist Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Strafbar macht sich, wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen – weil sie nie erworben, entzogen oder noch nicht erteilt wurde – oder wer trotz eines Fahrverbots fährt. Strafbar ist auch der Halter, der das Führen durch eine nicht berechtigte Person anordnet oder zulässt.
Erfasst werden sowohl vorsätzliches als auch fahrlässiges Handeln. Mehr dazu auf unserer Seite zur Strafverteidigung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Abgrenzung zum Fahren trotz Fahrverbots
Vom Fahren ohne Fahrerlaubnis ist das Fahren trotz eines verhängten Fahrverbots zu unterscheiden. Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, der Führerschein ist nur vorübergehend in amtlicher Verwahrung. Wer dennoch fährt, macht sich ebenfalls strafbar.
Die genaue Einordnung ist wichtig, weil sich daraus unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben können. Eine anwaltliche Prüfung schafft hier Klarheit.
Welche Strafe droht?
Der Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; auch fahrlässiges Handeln ist strafbar. Bei wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt die Strafe regelmäßig höher aus; zudem kann das geführte Fahrzeug eingezogen werden.
Für Betroffene, die ihre Fahrerlaubnis erst noch erwerben möchten, können sich aus einer Verurteilung zusätzliche Hürden ergeben.
Typische Konstellationen
Häufig geht es um das Fahren nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis, um ausländische Fahrerlaubnisse mit unklarer Gültigkeit im Inland oder um das Fahren während eines Fahrverbots. Auch das Überlassen des Fahrzeugs an eine nicht berechtigte Person kommt vor.
Gerade bei ausländischen Fahrerlaubnissen ist die Rechtslage komplex und einzelfallabhängig – hier lohnt eine genaue Prüfung der konkreten Voraussetzungen.
Verteidigungsansätze
Ansatzpunkte sind die Fahreridentität, die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, der tatsächliche Bestand einer – gegebenenfalls auch ausländischen – Fahrerlaubnis sowie ein möglicher Irrtum über deren Gültigkeit.
Insbesondere bei der Frage, ob der Beschuldigte von der fehlenden Berechtigung wusste, bestehen häufig Spielräume, die sich auf Strafbarkeit und Strafmaß auswirken.
Was Sie tun sollten
Machen Sie keine Angaben zur Sache und holen Sie anwaltlichen Rat ein. Erklärungen zur Kenntnis der fehlenden Fahrerlaubnis können die Vorsatzfrage festlegen und damit die Strafbarkeit begründen.
Sichern Sie stattdessen Unterlagen, die für den Bestand oder die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis sprechen.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren? Das hängt von Herkunft und Gültigkeit ab; die Rechtslage ist komplex und sollte geprüft werden.
Kann mein Auto eingezogen werden? Bei wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis ist die Einziehung des Fahrzeugs möglich.
Als Strafverteidiger in Bonn verteidigen wir bei Verkehrsstraftaten.
Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
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