Vom Besitz geringer Mengen bis zum bewaffneten Handeltreiben: Das Betäubungsmittelstrafrecht kennt enorme Strafrahmen-Sprünge. Entscheidend sind Menge, Wirkstoffgehalt und die Frage des Eigenkonsums. Seit dem KCanG gelten für Cannabis eigene Regeln. Wir verteidigen in Bonn und Umgebung in allen BtM-Verfahren – von der Hausdurchsuchung bis zur Hauptverhandlung.