Vorladung wegen Betäubungsmitteln erhalten
Wer eine Vorladung als Beschuldigter wegen eines Betäubungsmitteldelikts (§ 29 BtMG) erhält, muss bei der Polizei nicht erscheinen und keine Angaben zur Sache machen. Entscheidend sind Art und Menge des Stoffes sowie der Eigenbedarf.
Geringe Menge und Einstellung
Beim Besitz geringer Mengen zum Eigenverbrauch kommt eine Einstellung nach § 31a BtMG in Betracht. Seit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) gelten für Cannabis eigene Grenzen.
Vorgehen und Fahrerlaubnis
Wir nehmen Akteneinsicht und prüfen Beweise sowie Folgen für die Fahrerlaubnis. Mehr unter Besitz von Betäubungsmitteln und in der Soforthilfe zur Vorladung.
Vorladung wegen BtM erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf – vor jeder Aussage.
Hinweis: Diese Angaben sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.