Hausdurchsuchung wegen Betäubungsmitteln

Eine Hausdurchsuchung wegen des Vorwurfs eines Betäubungsmitteldelikts trifft Betroffene meist unvorbereitet. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen (§ 105 StPO), bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Angaben zur Sache.

Ihre Rechte

Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber nichts sagen. Über sichergestellte Gegenstände ist ein Verzeichnis zu erstellen; einer Sicherstellung können Sie widersprechen. Die Durchsicht von Datenträgern unterliegt § 110 StPO.

Verteidigung

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung – fehlerhafte Maßnahmen können zu Beweisverwertungsverboten führen. Mehr in der Soforthilfe zur Durchsuchung und zu Betäubungsmitteln.

Hausdurchsuchung wegen BtM? Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Diese Angaben sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.