Bei einer Körperverletzung steht häufig Aussage gegen Aussage – etwa nach einer Schlägerei oder einem Streit ohne neutrale Zeugen. In solchen Konstellationen kommt es auf die Glaubhaftigkeit der Angaben und die übrige Beweislage an. Vor einer eigenen Aussage sollte Akteneinsicht erfolgen. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis.

Was „Aussage gegen Aussage“ bedeutet

Liegen außer den Angaben von Beschuldigtem und Belastungszeuge keine objektiven Beweise vor, muss das Gericht die Glaubhaftigkeit besonders sorgfältig prüfen. Widersprüche, Belastungstendenzen und das Aussageverhalten sind dann zentrale Ansatzpunkte.

Verteidigungsansätze

Zu prüfen sind Konstanz und Detailreichtum der Belastungsaussage, mögliche Motive, ärztliche Befunde, Notwehr (§ 32 StGB) und die Frage, wer Angreifer war. Das Schweigerecht des Beschuldigten darf nicht zu seinem Nachteil gewertet werden.

Mögliche Ausgänge

In Betracht kommen Freispruch, Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 II StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO). Eine vorschnelle eigene Einlassung kann die Position verschlechtern.

Häufige Fragen

Reicht die Aussage des Gegners für eine Verurteilung? Nur, wenn das Gericht sie nach sorgfältiger Prüfung für glaubhaft hält; objektive Beweise fehlen oft.

Soll ich meine Version sofort schildern? Nicht ohne Akteneinsicht – die Verteidigung wird auf Basis der Akte geplant.

Hilft ein ärztliches Attest? Befunde können die Glaubhaftigkeit stützen oder erschüttern und sind oft entscheidend.

Weiterführend: Körperverletzung (§ 223 StGB).

Weiterführend: Soforthilfe im Strafverfahren, Vorladung als Beschuldigter, Strafbefehl in Bonn, Pflichtverteidiger in Bonn, Delikte im Strafrecht.

Vorladung, Anhörungsbogen oder Strafbefehl erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Tatvorwurf, Beweislage und Verteidigungsmöglichkeiten.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Eine verbindliche Einschätzung ist erst nach Akteneinsicht möglich.