Unfallflucht auf dem Parkplatz
Der typische Parkplatzrempler ist einer der häufigsten Vorwürfe der Unfallflucht (§ 142 StGB). Häufig fehlt bereits der Vorsatz, weil der Anstoß nicht bemerkt wurde – ohne Kenntnis vom Unfall liegt keine strafbare Unfallflucht vor.
Wartepflicht und nachträgliche Meldung
Bei geringem Fremdschaden außerhalb des fließenden Verkehrs kann eine Meldung innerhalb von 24 Stunden über § 142 Abs. 4 StGB zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe führen. Diese Möglichkeit wird oft übersehen.
Schaden, Fahrerermittlung und Führerschein
Ab einem bedeutenden Fremdschaden droht die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB). Wir prüfen Schadenshöhe, Fahrerermittlung und Beweislage. Mehr unter Unfallflucht (§ 142 StGB) und Fahrerlaubnis-Entziehung.
Vorwurf Unfallflucht auf einem Parkplatz? Nehmen Sie Kontakt auf.
Hinweis: Diese Angaben sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.