Strafbefehl wegen Diebstahl erhalten
Ein Strafbefehl wegen Diebstahls (§ 242 StGB) – etwa nach einem Ladendiebstahl – setzt in der Regel eine Geldstrafe fest. Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen (§ 410 StPO); bis dahin lässt sich die Sache oft noch regeln.
Geringwertige Sachen und Einstellung
Bei geringwertigen Sachen (§ 248a StGB) und Ersttätern kommt eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO in Betracht. Auch die Höhe der Tagessätze und ein drohender Eintrag ins Führungszeugnis sind prüfenswert.
Verteidigung
Wir nehmen Akteneinsicht und prüfen Tatnachweis, Beweislage und Verteidigungsoptionen. Weitere Informationen finden Sie zu Diebstahl (§ 242 StGB) und zum Strafbefehl in Bonn.
Sie haben einen Strafbefehl wegen Diebstahls erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf – die Frist läuft.
Hinweis: Diese Angaben sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.