Wer wegen Ladendiebstahls angezeigt wird oder im Kaufhaus angehalten wurde, sollte zunächst keine Angaben zur Sache machen und nichts unterschreiben. Der Ladendiebstahl ist ein Diebstahl nach § 242 StGB; bei geringwertigen Sachen kommt es häufig auf den Strafantrag (§ 248a StGB), den Vorsatz und die Beweislage an. Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt Beschuldigte in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis in Diebstahlsverfahren.
Was beim Ladendiebstahl strafrechtlich zählt
Entscheidend ist, ob eine fremde bewegliche Sache mit Zueignungsabsicht weggenommen wurde, also ob bereits ein neuer Gewahrsam begründet wurde. Bei geringwertigen Waren wird die Tat nur auf Strafantrag oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt (§ 248a StGB).
Typische Konstellationen
Ware in der Tasche, vertauschte Etiketten, Pfandbetrug, gemeinschaftliches Handeln, Wiederholungsfälle, Hausverbot und zivilrechtliche Fangprämie. Die zivilrechtliche Fangprämie ist von der strafrechtlichen Bewertung zu trennen.
Verfahrensausgänge
In Betracht kommen Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 II StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO) sowie der Strafbefehl. Bei Ersttätern und geringem Wert ist eine Einstellung häufig erreichbar.
Nebenfolgen
Auch ein Strafbefehl kann zu einem Eintrag führen. Für Auszubildende, Beamtenanwärter und Berufe mit erweitertem Führungszeugnis kann bereits eine geringe Geldstrafe erhebliche Folgen haben.
Häufige Fragen
Muss ich die Fangprämie zahlen? Das ist eine zivilrechtliche Frage und sollte getrennt von der strafrechtlichen Verteidigung geprüft werden.
Kann das Verfahren eingestellt werden? Bei Ersttätern und geringwertiger Ware kommt eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO häufig in Betracht.
Bekomme ich eine Vorstrafe? Erst ab 91 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe droht ein Eintrag ins Führungszeugnis.
Soll ich bei der Polizei aussagen? Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen; sinnvoll ist zunächst die Akteneinsicht.
Weiterführend: Soforthilfe im Strafverfahren, Vorladung als Beschuldigter, Strafbefehl in Bonn, Pflichtverteidiger in Bonn, Delikte im Strafrecht.
Vorladung, Anhörungsbogen oder Strafbefehl erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Tatvorwurf, Beweislage und Verteidigungsmöglichkeiten.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Eine verbindliche Einschätzung ist erst nach Akteneinsicht möglich.