Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie (§ 184b StGB)

Eine Hausdurchsuchung wegen des Vorwurfs nach § 184b StGB ist für Betroffene eine Ausnahmesituation mit erheblicher Tragweite. Wichtig ist, ruhig zu bleiben, den Durchsuchungsbeschluss prüfen zu lassen und keine Angaben zur Sache zu machen.

Ihre Rechte bei der Durchsuchung

Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber nichts sagen und nichts unterschreiben. Über sichergestellte Geräte ist ein Verzeichnis zu erstellen; die Durchsicht von Datenträgern unterliegt § 110 StPO. Einer Sicherstellung können Sie widersprechen.

Warum sofortige Verteidigung entscheidend ist

Gerade bei diesem Vorwurf sind die technische Auswertung der Daten, Fragen des Vorsatzes und Besitzes sowie mögliche Verfahrensfehler zentral. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und nehmen Akteneinsicht. Erste Hinweise bietet die Soforthilfe zur Durchsuchung.

Hausdurchsuchung wegen § 184b StGB? Nehmen Sie umgehend Kontakt auf – machen Sie bis dahin keine Angaben.

Hinweis: Diese Angaben sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.