Angehöriger in Untersuchungshaft

Wenn ein Angehöriger festgenommen wurde und sich in Untersuchungshaft befindet, zählt jede Stunde. Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto eher kann er Akteneinsicht nehmen und auf die Haftentscheidung einwirken.

Pflichtverteidigung in Haftsachen

In der Untersuchungshaft ist ein Pflichtverteidiger beizuordnen (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO). Die Beiordnung sichert die Verteidigung unabhängig von den finanziellen Mitteln.

Haftprüfung und Haftbeschwerde

Gegen den Haftbefehl bestehen die Haftprüfung (§ 117 StPO) und die Haftbeschwerde (§ 304 StPO). Oft kommt eine Außervollzugsetzung gegen Auflagen in Betracht. Mehr unter Untersuchungshaft Bonn und in der Soforthilfe.

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Hinweis: Diese Angaben sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.