Eine Trunkenheitsfahrt hat fast immer Folgen für die Fahrerlaubnis – oft schwerer wiegend als die eigentliche Strafe. Schon ab bestimmten Promillewerten drohen Fahrerlaubnisentzug und MPU. Dieser Ratgeber erklärt ausführlich die Promillegrenzen, die drohenden Strafen und die Verteidigungsmöglichkeiten.
Wann liegt Drink Driving vor?
Strafbar ist das Führen eines Fahrzeugs im fahruntüchtigen Zustand infolge von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille wird unwiderlegbar von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen.
Bereits ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten. Mehr dazu auf unserer Seite zur Strafverteidigung bei Drink Driving.
Absolute und relative Fahruntüchtigkeit
Bei der absoluten Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille bedarf es keiner weiteren Ausfallerscheinungen – der Wert genügt. Bei der relativen Fahruntüchtigkeit zwischen 0,3 und 1,1 Promille müssen dagegen konkrete alkoholbedingte Auffälligkeiten hinzukommen, etwa Schlangenlinien oder ein Sturz.
Diese Unterscheidung ist für die Verteidigung von großer Bedeutung, weil bei der relativen Fahruntüchtigkeit die behaupteten Ausfallerscheinungen genau zu hinterfragen sind.
Welche Strafe droht?
Der Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Regelmäßige Folge ist die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung. Die fahrerlaubnisrechtlichen Folgen wiegen für viele Betroffene besonders schwer.
Kommt es zu einer konkreten Gefährdung anderer, ist zusätzlich die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB zu prüfen, die einen höheren Strafrahmen vorsieht.
Wann droht eine MPU?
Ab bestimmten Promillewerten kann die Fahrerlaubnisbehörde für die Neuerteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen. Sie ist vom Strafverfahren zu unterscheiden, hängt aber eng mit dessen Ausgang zusammen.
Die Vorbereitung auf eine MPU ist anspruchsvoll. Schon im Strafverfahren sollte deshalb mitgedacht werden, welche Weichen für die spätere Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.
Verteidigungsansätze
Die Verteidigung prüft die Verwertbarkeit der Blutentnahme und die Einhaltung der dafür geltenden Voraussetzungen, die Korrektheit des Messverfahrens, die Fahreridentität sowie – bei relativer Fahruntüchtigkeit – die behaupteten Ausfallerscheinungen.
Auch ein behaupteter Nachtrunk kann eine Rolle spielen. Jeder dieser Punkte kann über die Strafbarkeit und die Höhe der Sperrfrist entscheiden.
Verteidigungsziel: Sperrfrist und Fahrerlaubnis
Häufig wird das Verfahren durch einen Penalty Order mit Geldstrafe und Sperrfrist erledigt. Ein wesentliches Ziel ist die Verkürzung der Sperrfrist und – wo möglich – die Erhaltung der Fahrerlaubnis.
Für Berufskraftfahrer und alle, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, ist dieses Ziel oft ebenso wichtig wie die Höhe der Strafe.
Häufig gestellte Fragen
Ab welcher Promillegrenze ist Autofahren strafbar? Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor; ab 0,3 Promille kann mit Ausfallerscheinungen eine Strafbarkeit beginnen.
Bekomme ich den Führerschein nach der Sperrfrist automatisch zurück? Nein, er muss neu beantragt werden; teils wird eine MPU verlangt.
Als Strafverteidiger in Bonn verteidigen wir bei Trunkenheits- und Verkehrsdelikten.
Die Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
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