Sexualstrafrecht – Diskrete Verteidigung bei sensiblen Vorwürfen
Kaum ein Vorwurf wiegt so schwer wie der eines Sexualdelikts. Schon die Ermittlungen können die berufliche und private Existenz zerstören – unabhängig davon, ob sich der Verdacht am Ende bestätigt oder nicht. Gerade deshalb ist eine besonnene, erfahrene und vor allem diskrete Verteidigung von Anfang an entscheidend.
Die Herausforderung
Sexualdelikte sind für die Verteidigung besonders anspruchsvoll, weil sie häufig im privaten Raum stattfinden und oft Aussage gegen Aussage steht. Die Beweiswürdigung dreht sich dann um die Glaubhaftigkeit der beteiligten Personen. Hier braucht es einen Verteidiger, der mit aussagepsychologischen Gutachten vertraut ist und weiß, welche Fragen gestellt werden müssen.
Ich vertrete Mandanten bei Vorwürfen des sexuellen Übergriffs nach § 177 StGB, des sexuellen Missbrauchs, der Verbreitung pornografischer Inhalte und verwandter Delikte. Jeder Fall erfordert höchste Sorgfalt und absolute Vertraulichkeit.