Trunkenheit im Verkehr – Führerschein und Zukunft retten
Eine Verkehrskontrolle, ein Atemalkoholtest, und innerhalb von Minuten ändert sich alles. Der Führerschein wird sichergestellt, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und die Frage steht im Raum, wie es beruflich und privat weitergehen soll. Trunkenheit im Verkehr ist nach § 316 StGB kein Kavaliersdelikt, aber es gibt in vielen Fällen mehr Verteidigungsspielraum, als die meisten Betroffenen denken.
Rechtliche Grundlagen
Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – wer mit diesem Wert fährt, macht sich strafbar, auch wenn er unauffällig gefahren ist. Zwischen 0,3 und 1,1 Promille spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit, die nur dann strafbar ist, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen, also etwa Schlangenlinien oder ein Unfall.
Die Konsequenzen gehen über das Strafverfahren hinaus. In der Regel wird die Fahrerlaubnis entzogen, und es droht eine Sperrfrist, während der kein neuer Führerschein erteilt werden darf. Dazu kommt häufig die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Verteidigung bei Alkoholfahrten
Die Verteidigung setzt an mehreren Punkten an. War der Atemalkoholtest korrekt durchgeführt? Wurde die Blutprobe ordnungsgemäß entnommen – mit richterlicher Anordnung oder unter den engen Voraussetzungen einer Eilanordnung? Stimmt die Rückrechnung des Blutalkoholwerts auf den Tatzeitpunkt?
Gerade bei Werten knapp über der Grenze können Messfehler und Rechenfehler den Unterschied machen zwischen einer Verurteilung und einer Einstellung. Und auch bei der Sperrfrist gibt es Spielraum: Die Mindestdauer beträgt sechs Monate, aber durch eine geschickte Verteidigung lässt sich die Sperrfrist oft verkürzen.