Das Erstgespräch – Was Sie erwartet
Wenn Sie mich anrufen, sprechen Sie direkt mit mir. Kein Sekretariat, kein Rückruf in drei Tagen. Ich nehme mir Zeit für eine erste Einschätzung Ihres Falls, und zwar sofort.
Was im Erstgespräch passiert
In den ersten Minuten geht es darum, Ihre Situation zu verstehen. Sie schildern mir, was passiert ist – eine Vorladung, eine Durchsuchung, eine Festnahme oder vielleicht einen Strafbefehl, der in der Post lag. Ich höre zu, stelle gezielte Fragen und sage Ihnen ehrlich, wie ich die Lage einschätze.
Dabei geht es nicht um juristische Vorträge, sondern um Klarheit. Was droht Ihnen konkret? Wie ernst ist die Sache? Was sollten Sie jetzt tun und was auf keinen Fall? Diese Fragen beantworte ich Ihnen in den ersten Minuten, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Kostenfrei bis 10 Minuten
Die erste Einschätzung am Telefon ist bis zu 10 Minuten kostenfrei. Das ist genug Zeit, um die wesentlichen Fragen zu klären und zu entscheiden, ob eine weitergehende Beratung sinnvoll ist.
Wenn wir im Gespräch feststellen, dass Ihr Fall eine tiefere Auseinandersetzung erfordert, besprechen wir die weiteren Schritte und die damit verbundenen Kosten offen. Eine darüber hinausgehende Beratung erfolgt auf Grundlage einer Beratungsgebühr, die ich Ihnen vorher transparent mitteile. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Überraschungen.
Wann Sie anrufen sollten
Sofort. Das ist nicht übertrieben. Je früher ein Strafverteidiger eingebunden ist, desto besser sind die Chancen. Wer nach einer Vorladung erstmal abwartet oder bei einer Durchsuchung den Beamten alles erklärt, verschenkt Verteidigungsmöglichkeiten, die sich später nicht mehr zurückholen lassen.
Ich bin auch am Wochenende und nachts erreichbar. Wenn die Polizei um sechs Uhr morgens vor der Tür steht, können Sie mich anrufen – und ich sage Ihnen am Telefon, was zu tun ist.
So erreichen Sie mich
Telefon: +49 228 504 463 36
E-Mail: info@bonnstrafverteidiger.de