Körperverletzung – Verteidigung bei einem der häufigsten Vorwürfe

Ein Streit eskaliert, eine Auseinandersetzung gerät außer Kontrolle, und plötzlich steht eine Anzeige im Raum. Körperverletzung gehört zu den Delikten, die schnell passieren und weitreichende Folgen haben können. Was viele nicht wissen: Die Grenze zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe ist oft dünn, und die Unterscheidung zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung hängt von Details ab, die ein erfahrener Verteidiger kennen muss.

Was das Gesetz unter Körperverletzung versteht

Das Strafgesetzbuch unterscheidet verschiedene Schweregrade. Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB erfasst jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. In der Praxis bleibt es bei Ersttätern häufig bei einer Geldstrafe, aber das ist kein Automatismus.

Gefährlich wird es im Sinne des § 224 StGB, wenn ein Gegenstand verwendet wurde, wenn mehrere Personen beteiligt waren oder wenn die Tat mit einer das Leben gefährdenden Behandlung einherging. Der Strafrahmen steigt dann erheblich. Und bei schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB – wenn bleibende Schäden entstanden sind – drohen mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe.

Wo die Verteidigung ansetzt

In Körperverletzungsfällen gibt es fast immer Angriffspunkte. Zeugenaussagen in Schlägereien sind notorisch widersprüchlich. Wer hat angefangen? War die Reaktion angemessen oder überzogen? Handelte es sich um Notwehr? War der Beschuldigte überhaupt derjenige, der die Verletzung verursacht hat?

Häufig wird auch die Qualifikation falsch eingeschätzt. Nicht jeder Gegenstand macht eine Körperverletzung automatisch zur gefährlichen. Und nicht jede Verletzung, die zunächst schlimm aussieht, ist juristisch eine schwere. Hier kommt es auf die genaue Prüfung an – und auf einen Verteidiger, der die Unterschiede kennt und sie für Sie nutzt.

Notwehr als Verteidigungsansatz

Wer angegriffen wird, darf sich wehren. Das Notwehrrecht nach § 32 StGB erlaubt es, einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Entscheidend ist dabei die Verhältnismäßigkeit: Die Verteidigung darf nicht offensichtlich über das hinausgehen, was zur Abwehr erforderlich war. In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen erlaubter Notwehr und strafbarer Körperverletzung einer der häufigsten Streitpunkte – und einer, den ich in zahlreichen Verfahren erfolgreich für meine Mandanten gelöst habe.