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Diebstahl nach deutschem Strafrecht – Strafverteidiger Bonn Philip Bafteh

Unterscheidung: Einfacher, schwerer und gewerbsmäßiger Diebstahl

Diebstahl ist die widerrechtliche Aneignung fremden Eigentums mit der Absicht, es sich oder einem Dritten zuzueignen. § 242 StGB regelt den einfachen Diebstahl, § 243 die Qualifikationen. Der Strafverteidiger Bonn muss die Unterschiede genau kennen, um die richtige Verteidigungslinie einzuschlagen.

Der einfache Diebstahl ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Der schwere Diebstahl nach § 243 StGB – beispielsweise Einbruchdiebstahl, Diebstahl mit Waffen, Diebstahl unter besonderer Sachbeschaffenheit – trägt eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe bis zehn Jahren. Der gewerbsmäßige Diebstahl nach § 243 Abs. 3 StGB oder fortgesetzte Diebstahlstätigkeit kann ebenfalls zu zehn Jahren Freiheit führen.

Tatbestand des Diebstahls im Detail

Das Kerndelikt verlangt: (1) eine Sache fremdes Eigentum, (2) widerrechtliche Wegnahme, (3) Absicht der Zueignung. Hier liegen typische Verteidigungslinien:

Ladendiebstähle werden oft vorschnell durch Kameramaterial als erwiesen angesehen. Doch der Strafverteidiger Bonn kann hinterfragen: War der Beschuldigte tatsächlich die Person auf der Aufnahme? Bestehen Zweifel an der Identifikation?

Schwerer Diebstahl – Qualifikationen und Verteidigungsansätze

Besonders wertvolle Gegenstände: Der Diebstahl von besonders wertvollen Sachen oder in großer Menge fällt unter den schweren Diebstahl.

Einbruch oder Einsteigen: Wer in eine fremde Wohnung, Geschäft oder ein anderes befriedetes Haus eindringt, um zu stehlen, begeht schweren Diebstahl.

Gewalt oder Waffen: Diebstahl mit Waffen oder unter Anwendung von Gewalt ist qualifiziert.

Täter-Merkmal: Ist der Täter Angestellter, Arbeiter oder ein anderer in das Haus aufgenommener Person? Auch dann liegt schwerer Diebstahl vor.

Die Verteidigung gegen schweren Diebstahl erfordert tiefe prozesstaktische Überlegung. Oft können einzelne Qualifikationsmerkmale in Frage gestellt werden, um die Anklage herabzustufen.

Praktische Hinweise für Beschuldigte