### Einleitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist eine häufig angewandte Anklage – besonders bei Polizeieinsätzen, die eskalieren. Nach § 113 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einem Beamten Widerstand leistet. Nach § 114 StGB (tätlicher Angriff) droht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Diese Vorwürfe können parallel zu anderen Anklagen stehen. Als Strafverteidiger Bonn vertrete ich Beschuldigte, die des Widerstands gegen Beamte angeklagt sind, und verteidige Ihr Recht auf Selbstverteidigung und faire Behandlung.
Der Tatbestand des Widerstands (§ 113 StGB)
Widerstand ist subtil definiert – es geht nicht nur um körperliche Gewalt:
Vollstreckungsbeamter: Der Begriff bezieht sich auf Personen, die öffentliche Gewalt ausüben – typisch: Polizei, Zollbeamte, Stadtwächter. Nicht alle Beamten (z.B. administrative Beamte in Büros) sind Vollstreckungsbeamte.
Amtliche Funktion: Der Beamte muss in seiner Amtsfunktion handeln – etwa eine Verhaftung durchführen, einen Verkehrsverstoß verfolgen oder einen Befehl durchsetzen.
Rechtswidrigkeit des Handelns des Beamten: Dies ist ein kritischer Punkt – war die Handlung des Beamten rechtmäßig oder rechtswidrig? Wenn der Beamte rechtswidrig handelt, kann Widerstand gerechtfertigt sein.
Widerstand leisten: Der Beschuldigte muss dem Beamten Widerstand entgegensetzen. Dies kann sein:
- Physisches Blockieren oder Zurückdrängen
- Sich weigern, Anweisungen zu befolgen
- Fliehen vor dem Beamten
- Verbale Widerstände (in schwachen Fällen)
Vorsatz: Der Beschuldigte muss wissen, dass er einem Beamten Widerstand leistet.
Der Tatbestand des tätlichen Angriffs (§ 114 StGB)
Tätlicher Angriff ist eine schwere Form von Widerstand:
Körperliche Gewalt gegen den Beamten: Der Beschuldigte greifen den Beamten an – Schlag, Tritt, Stoß, etc.
Strafrahmen: Bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Dies ist deutlich schwerer als einfacher Widerstand.
Der Strafrahmen
Widerstand (§ 113 StGB): Bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Tätlicher Angriff (§ 114 StGB): Bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe
Unter aggravierenden Umständen – etwa wenn mehrere Personen angeklagt sind oder wenn der Beamte verletzt wird – können die Strafen höher ausfallen.
Die Rechtmäßigkeit der Beamten-Aktion
Ein fundamentaler Punkt: War die Aktion des Beamten selbst rechtmäßig?
Rechtswidrige Gewalt des Beamten: Wenn ein Beamte unrechtmäßig Gewalt anwendet – etwa ein Polizist schlägt jemanden unverhältnismäßig – kann der Betroffene sich wehren. Dies ist potenziell Notwehr gegen einen rechtswidrigen Angriff.
Überschreitung von Befugnissen: Manchmal schreitet ein Beamter auf Basis falscher Information ein. Der Betroffene kann argumentieren, dass die Handlung rechtswidrig war.
Unzureichende Ankündigung: Manche Fälle beinhalten, dass der Beamte sich nicht ordnungsgemäß als Beamter zu erkennen gab. Dies könnte das Recht auf Widerstand begründen.
Notwehr gegen Beamte
Dies ist ein kontroverses Thema – kann man Notwehr gegen einen Beamten geltend machen?
Ja, unter Bedingungen: Wenn ein Beamter rechtswidrig handelt – etwa mit unverhältnismäßiger Gewalt – kann Notwehr gerechtfertigt sein.
Nein, wenn rechtmäßig: Wenn der Beamte rechtmäßig handelt, ist Widerstand per se strafbar.
Die Schlüsselfrage ist: War die Aktion des Beamten rechtmäßig oder nicht?
Häufige Szenarien bei Widerstand
Verkehrskontrollen eskalieren: Ein Polizist führt einen Alkoholtest durch; der Beschuldigte weigert sich kooperativ zu sein. Dies könnte als Widerstand eingestuft werden.
Polizeieinsätze bei Hausbesuchen: Ein Beamter kommt, um eine Person zu verhaften oder einen Durchsuchungsbefehl zu vollziehen. Der Beschuldigte versucht, die Tür zu blockieren oder zu fliehen.
Festnahme bei Demonstrationen: Ein Beamter nimmt jemanden bei einer Demonstration fest; der Beschuldigte weigert sich kooperativ zu sein oder versucht zu entkommen.
Gewalteskalation: Ein einfacher Polizeieinsatz eskaliert durch gegenseitige Aggression – der Beamte und der Beschuldigte greifen sich an.
Verteidigungsstrategien bei Widerstand gegen Beamte
Als Strafverteidiger Bonn nutze ich mehrere Verteidigungsansätze:
Bestreiung des Widerstands: War es wirklich Widerstand? Manchmal wird Passivität oder einfaches Nicht-Kooperieren als „Widerstand“ überinterpretiert.
Keine Identifikation als Beamter: War der Beamte eindeutig als solcher erkennbar? Wenn nicht, könnte der Beschuldigte berechtigt gewesen sein, Widerstand zu leisten.
Rechtswidrige Polizeiaktion: War die Aktion des Beamten selbst rechtswidrig? Wurde ein Befehl ohne Grund gegeben? War die Gewaltanwendung unverhältnismäßig?
Notwehr-Geltendmachung: Der Beschuldigte kann argumentieren, dass er sich gegen rechtswidrige Gewalt des Beamten wehrte – dies ist Notwehr und ein vollständiger Schuldausschlussgrund.
Mangel an Vorsatz: Wusste der Beschuldigte wirklich, dass er einem Beamten Widerstand leistet? In seltenen Fällen könnte der Beschuldigte einen Beamten für einen Privatperson gehalten haben.
Video-Evidenz: Handyvideos oder Überwachungsvideo können dokumentieren, wie die Situation ablief – oft zu Gunsten des Beschuldigten.
Die Rolle von Zeugen und Video
In modernen Zeiten sind Handyvideos oft vorhanden. Diese können zeigen:
- Wie der Beamte handelte
- Ob der Beschuldigte wirklich Widerstand leistete
- Ob der Beamte unverhältnismäßige Gewalt anwendete
- Die Abfolge der Ereignisse
Ein anwaltlich eingesetztes Video kann entscheidend sein.
Der polizeiliche Bericht und Zeugenaussagen
Der Polizeibericht ist oft einseitig – aus der Perspektive des Beamten. Ein Strafverteidiger kann:
- Die Aussagen der Beamten hinterfragen
- Alternative Zeugen präsentieren
- Beamtfehler oder Inkonsistenzen aufzeigen
### FAQ-Sektion
F: Kann ich Notwehr gegen einen Polizisten geltend machen?
A: Ja, wenn der Polizist rechtswidrig handelt. Wenn er unrechtmäßig Gewalt anwendet, unverhältnismäßig reagiert oder ohne Befugnis handelt, können Sie sich wehren. Die Verteidigung ist aber komplex – Sie müssen beweisen, dass die Polizei-Aktion rechtswidrig war.
F: Was zählt als „Widerstand“?
A: Nicht nur körperliches Blockieren – auch Flucht, Verweigern von Anweisungen oder sogar verbale Widerstände können gezählt werden. Die Grenze ist verschwommen.
F: Bin ich verpflichtet, einem Polizisten zu gehorchen?
A: Grundsätzlich ja, wenn er rechtmäßig handelt. Aber wenn Sie glauben, die Aktion ist rechtswidrig, können Sie mit einem Anwalt argumentieren – nicht mit Widerstand.
F: Kann ich wegen Widerstand angezeigt werden, wenn ich nur Fragen stelle?
A: Einfach Fragen stellen ist nicht Widerstand. Aber wenn Sie sich aktiv weigern, Anweisungen zu befolgen oder zu fliehen versuchen, kann das als Widerstand eingestuft werden.
F: Welche Strafe droht bei Widerstand gegen Beamte?
A: Bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei tätlichem Angriff bis zu 3 Jahren.
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Rechtsanwalt Philip Bafteh verteidigt Sie in Bonn und bundesweit.